Der Gemeinderat im Frühsommer mehrere Sparmaßnahmen und Steuererhöhungen beschlossen, um die städtischen Finanzen zu sanieren. Ein Beitrag dafür soll auch der Winterdienst der Stadt liefern, ein durchaus bei den Bürgern sehr emotionales Thema im 700 Meter hoch gelegenen Villingen-Schwenningen. Gleichwohl haben die Stadträte das Konzept beschlossen, wohlwissend, dass dies je nach Wetterlage im nächsten Winter zu Ärger mit Bürgern führen kann.
Drei Räumprioritäten
Wie die Stadtverwaltung mitteilt, ist das Konzept für die Reduzierung und Optimierung des Winterdienstes von den verantwortlichen Stellen jetzt durchgeplant und fertiggestellt werden. Vorrangiges Ziel der Stadt ist es, bei der Reduzierung des Winterdienstes die gesetzlichen und die versicherungsrechtlichen Vorgaben einzuhalten.
Geräumt und gestreut werden müssen damit künftig alle „verkehrswichtigen und gleichzeitig gefährlichen“ Straßenstücke. Diese Straßen mit einer Gesamtfläche von 1,7 Millionen Quadratmeter wurden von der Stadt als vorrangig zu räumende Bereiche priorisiert. In der Priorität zwei stehen Straßen, die entweder verkehrswichtig oder als gefährlich eingestuft werden (rund 321.000 Quadratmeter) und in Priorität 3 befinden sich die restlichen Straßen (850.000 Quadratmeter).
Die Neuregelung
Die Straßen der Priorität 1 sollen nach diesem Konzept künftig immer zuerst bei Schneefall geräumt und gestreut werden. Die Straßen der Priorität 2 erst ab einer Schneehöhe ab fünf Zentimetern, die Straßen der Priorität 3, das sind vor allem Anliegerstraßen in Wohngebieten, erst ab zehn Zentimeter Schneehöhe.
Einsparungen zwischen 100.000 und 800.000 Euro
In den vergangenen drei Wintern hätte man mit diesem Konzept jährlich zwischen rund 100.000 und 800.000 Euro einsparen können, haben die Technischen Dienste ausgerechnet. Eine enorme Schwankungsbreite. Hier gilt die Faustregel: Je milder der Winter, um so höher das Einsparpotenzial. Fahrradwege und Fußgängerüberwege müssen nicht zwingend geräumt werden.
Fußgängerüberwege müssen nach dem neuen Konzept nur dann von Schnee und Eis befreit werden, wenn sie häufig benutzt werden und unentbehrlich sind. Beide Kriterien müssen zugleich erfolgen und unterliegen dann der Priorität 1. Radwege haben entsprechend ebenfalls unterschiedliche Prioritäten.
Die Erarbeitung des neuen Konzeptes erfolgte unter Federführung der Technischen Dienste der Stadt (TDVS) mit Beteiligung des Grünflächen- und Tiefbauamtes sowie des Amtes für Feuerwehr, Brand-und Zivilschutz (FBZ) als Vertreter der Rettungsdienste. Beteiligt waren zudem Vertreter der Ortsverwaltungen, des Landratsamtes, verschiedener Ämter und dem ÖPNV.
Räumpflicht auch für Bürger
Gemäß der „Streupflicht-Satzung“ der Stadt gilt die Vorgabe, dass Straßen, Wege und Plätze werktags bis 7 Uhr und an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen bis 8.30 Uhr geräumt und gestreut werden. Diese Pflicht endet um 20 Uhr und gilt sowohl für die Kommune als auch für die Bürger.