In der ab Freitag, 16. Oktober ab 0 Uhr, geltenden Allgemeinverfügung wird eine Höchstteilnehmerzahl für Feierlichkeiten in öffentlichen oder angemieteten Räumen von bis zu 10 Personen und in privaten Räumen von maximal 10 Personen aus höchstens zwei Hausständen festgelegt. Feiern mit mehr Teilnehmern, beziehungsweise mehr Hausständen, sind untersagt.

Zudem wird die Zahl der Teilnehmer bei Veranstaltungen aller Art (insbesondere Sportveranstaltungen) auf 100 Personen begrenzt.

Bei Veranstaltungen muss eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden, außer an fest zugewiesenen Sitzplätzen mit 1,5 Metern Abstand.

Auch sogenannte Ansammlungen im öffentlichen Raum werden auf 10 Personen beschränkt.

Die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung wurde erweitert. Auf allen Wochenmärkten und sonstigen Märkten sowie an Außenverkaufsständen muss eine Maske getragen werden.

Zudem wird verbindlich eine Sperrstunde um 23 Uhr für Gastronomiebetriebe erlassen.