Die Todesfahrt vom 6. Juli vergangenen Jahres hat nicht nur körperliche, sondern bei den überlebenden Mitgliedern zweier Familien auch enorme seelische Spuren hinterlassen: Als Tausende in Schwenningen noch die Kulturnacht feierten, raste ein heute 25-Jähriger mit einem blauen BMW 235 i, der 240 Kilowatt, also über 320 PS stark war, gegen 22.50 Uhr frontal gegen einen Ford mit sieben Insassen: Drei davon starben, darunter ein einjähriges Kind, vier wurden schwer verletzt. Am Donnerstag begann vor dem Amtsgericht in VS-Villingen ein teils sehr emotionaler Prozess. Dem Angeklagten, der bei dem Unfall mit leichten Blessuren davonkam, wird ein verbotenes Kraftfahrzeugrennen in Tateinheit mit dreifacher fahrlässiger Tötung und vierfacher schwerer Körperverletzung vorgeworfen.
Vorwurf der groben Fahrlässigkeit
Der junge, adrett gekleidete Werkzeugmechaniker saß blass und mit versteinerter Miene auf seinem Platz, als im Namen der Staatsanwaltschaft Olaf Meier die Anklage verlas. Der Angeklagte soll grob fahrlässig, rücksichtslos und verkehrswidrig seinen BMW an einer Stelle, wo nur 70 erlaubt waren, auf bis zu 150 Stundenkilometern beschleunigt haben, so dass es auf der Gegenspur zu der Frontalkollision gekommen sei. Der Angeklagte selbst wollte vor der Öffentlichkeit weder zur Sache, noch zu seiner Person etwas aussagen. Er habe eine „soziale Phobie“, argumentierte sein Verteidiger und beantragte den Ausschluss der Besucher. Doch dem kam Richter Christian Bäumler nicht nach, der betonte, dass dafür schwerwiegende Gründe vorliegen müssten.
„Soziale Phobie“
Der 25-Jährige berichtete dann notgedrungen und nur schwer verständlich, sich immer wieder verhaspelnd, von einer schwierigen Jugend, in der er von Freunden seiner Mutter teils auch körperlich misshandelt wurde. Die Mutter zog oft um, in den Schulen sei er gemobbt worden. Mit 14 Jahren wurde es besser, er holte seinen Hauptschulabschluss mit einem Durchschnitt von 2,0 nach, besuchte aber dennoch eine Bildungsstätte für schwer erziehbare Jugendliche, vor allem wegen seiner Schwierigkeit, sich vor dem Klassenverband zu artikulieren. Er räumte ein, gelegentlich Cannabis und auch Amphetamine bis zu einem Alter von 23 Jahren konsumiert zu haben. Zocken und Autos gehörten zu seiner Freizeitbeschäftigung. Er habe viel gearbeitet, bis zu elf Stunden unter der Woche – zunächst in der Firma, wo er sich wohlfühlt, dann bei seinem Stiefvater.
Kratzer als Grund?
Zur Todesfahrt selbst verlas sein Verteidiger Dominik Hammerstein im Namen seines Mandanten eine Erklärung: Sie sei durch einen Ärger über eine Kleinigkeit zustande gekommen, er habe selbstsüchtig gehandelt, als er an seinem Wagen einen Kratzer festgestellt habe. Das habe ihn auf „180“ gebracht. Nach dem Grillen mit Freunden in Tannheim wollte der Angeklagte zum Autohaus auf Herdenen fahren, um festzustellen, ob dort während eines Werkstattbesuchs der Wagen zu nah am Zaun abgestellt war und beschädigt werden konnte. Diese Version, mit der der 25-Jährige vor allem den Vorwurf des verbotenen Autorennens zu entkräften versuchte, sorgte beim Anwalt der Nebenkläger für Kopfschütteln: Mitten in der Nacht zu einem Autohaus zu fahren, sei nicht nachzuvollziehen.
Ob der 25-Jährige nur eine Affinität zu schnellen Autos hatte oder sich an illegalen Rennen beteiligte, was er bestritt, nahm in der Verhandlung einen breiten Raum ein. Immerhin wurden auf dem Smartphone des Mannes Videoschnipsel gefunden, die einen Rennstart zeigen, aber auch eine Vollgas-Runde auf dem Parkplatz des Bad Dürrheimer Media-Markts. Letzteres räumte er ein, schloss aber die Gefährdung anderer aus.
Tränen der tiefen Trauer
Wie tief die zwei Familien seelisch verwundet wurden, von den körperlichen Folgen ganz zu schweigen, machte die Aussage einer jungen Mutter deutlich, die ihren einjährigen Sohn und ihren Ehemann verlor. Ihr Leben, ihre Zukunft sei zerstört. Sie sei erst 24, doch fühle sich schlimmer als eine 80-Jährige. Vor allem ihre Tochter leide, frage immer wieder nach dem Vater und dem Bruder. Sie selbst könne sich nicht mehr an den Unfall erinnern, lag danach zwei Monate im Koma. Nur dass sie für ihre Tochter da sein könne, gebe ihr die Kraft zum Weiterleben. Der Angeklagte versuchte sich bei ihr und bei zwei jungen Bulgaren, die ebenfalls schwer verletzt wurden, zu entschuldigen. Doch für sich wies das die 24-Jährige unter Tränen zurück und forderte den Angeklagten auf, künftig kein Auto mehr zu fahren. Werde er selbst Vater, solle er sich an sie erinnern.