Viele Menschen genießen die neuen Freiheiten, die seit dieser Woche wieder möglich sind. Die Corona-Einschränkungen wurde auf ein Minimum reduziert, Impf- oder Testnachweise müssen nur noch in wenigen Bereichen vorgezeigt werden. Bei schönem Wetter in einem Café einzukehren, ist endlich unbeschwert möglich und macht wieder Spaß. Viele Gäste fragen sich, warum sie in Gastronomiebetrieben noch immer ihre Kontaktdaten preisgeben müssen, wo doch sonst kaum noch Einschränkungen gelten. Eine Vorsichtsmaßnahme der Wirte, oder Auswirkung des Verordnungswirrwarrs?

Ein SÜDKURIER-Leser berichtet derweil dem SÜDKURIER, dass bei ihm in einem Villinger Café gar keine Daten abgefragt wurden, einige Meter weiter aber kleine Zettel an Gäste verteilt wurden. In einem weiteren Betrieb klebten QR-Codes für die Luca-App auf dem Tisch. Aber was gilt denn nun wirklich? Diese Frage hat der SÜDKURIER nun an die Stadtverwaltung gerichtet.

Die Antwort von Sprecherin Oxana Brunner lautet: „Gastronomen müssen sich laut neuer Corona-Verordnung nach wie vor an allgemeingültige Hygienekonzepte sowie die Datenerfassung halten.“ Quadratmeter-Beschränkungen und die „Drei G“-Regel seien dagegen aufgehoben.

Brunner bestätigt Einzelfälle in den vergangenen Tagen, bei denen Gastronomen gegen diese verbliebenen Regeln verstoßen hatten. Einen gravierenden Verstoß habe es vergangene Woche in einem Betrieb in Schwenningen gegeben, wo laut Brunner ein Fußballspiel übertragen wurde. „Kontrollen finden meist auf Hinweise aus der Bevölkerung statt, oder andere Gastronomen melden sich bei uns.“ Aber auch ohne Hinweise würden Mitarbeiter des Kommunalen Ordnungsdienstes (KOD) stichprobenartig kontrollieren.

Kein leichtes Unterfangen bei rund 400 gastronomischen Angeboten im gesamten Stadtgebiet, gibt Brunner zu bedenken. Flächendeckende Überprüfungen seien aufgrund der begrenzten Mitarbeiterzahl gar nicht möglich. „Und es ist den Gastronomen freigestellt, wie sie die Datenerhebung sicherstellen“, erklärt Brunner ein weiteres Problem. Komme zum Beispiel die Luca-App zum Einsatz, sei es ohnehin schwierige eine Nachlässige Datenerhebung zu beweisen, weil der KOD keinen Zugriff auf die Datensätze aus der Luca-App habe. Ihrer Beweispflicht bei Verstößen können die Kommune daher nur schwer nachkommen.