Aktuell gelten unterschiedliche Sperrzeiten für die Außengastronomie in Villingen-Schwenningen. Nach Einschätzung der Stadt besteht deshalb sowohl bei den Gastronomen als auch bei ihren Gästen ein hohes Maß an Unverständnis. Das schreibt die Pressestelle des Rathauses in einer Mitteilung.

„Ganz konkret nehmen zwei vorliegende Gerichtsurteile, welche aus Klagen der Anwohnerschaft resultieren, die Stadt Villingen-Schwenningen in die Pflicht und wirken sich verschärfend aus“, heißt es darin.

Alles hängt an der Lärmprognose

Warum die Stadt aktuell so vorgeht, dass einzelne Gastronomiebetriebe früher ihre Freibewirtschaftung beenden müssen als andere, sei einfach erklärt: Liegt der berechnete Wert in der Lärmprognose über dem für das Baugebiet festgelegten Lärmwert, müssen die Tische nach 22 Uhr abgeräumt werden. „Das entspricht einer Geräuschkulisse eines normalen Gesprächs.“

Die Lärmprognose sei bereits vor Eröffnung eines Betriebes zu erstellen und bilde die Grundlage für die Erlaubnis oder das Versagen dieser. „Zwei Urteile vom Sommer 2024, die sich gegen eine Freibewirtschaftung im Spitalgarten richten, zwingen uns, dass wir diese Lärmberechnung umsetzen müssen“, schreibt das Rathaus.

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Zudem habe die Stadtverwaltung eine Anweisung des Regierungspräsidiums Freiburg erhalten. Die besage, dass bei Neuanträgen auf eine Außenbewirtschaftung eine Lärmprognoseberechnung noch vor der Eröffnung erstellt werden müsse. Und: Liegen Erkenntnisse über schädliche Umwelteinwirkungen (Lärm) oder sonst erhebliche Nachteile, Gefahren oder Belästigungen für die Allgemeinheit vor, muss offenbar die Einhaltung durchgesetzt werden. „Es kann keine Erlaubnis erteilt werden.“

So reagiert der Gemeinderat

Der Gemeinderat Villingen-Schwenningen hat laut Mitteilung der Stadt entschieden, dass keine einheitliche Sperrzeit ab 22 Uhr für alle Betriebe gelten soll, sondern die Einzelfallbetrachtung herangezogen wird. Es wäre aus Sicht der Stadt nicht angemessen, frühere Schließzeiten für alle anzuordnen, wenn ein im Grundsatz gutes Miteinander der Gastronomen und der Nachbarn gegeben sei.

Die Außengastronomie in der Färberstraße ist für gewöhnlich gut besucht. So wie hier im August 2024 beim Gasthaus Ott.
Die Außengastronomie in der Färberstraße ist für gewöhnlich gut besucht. So wie hier im August 2024 beim Gasthaus Ott. | Bild: Sprich, Roland

Das Ergebnis dieser Vorgehensweise: Es gibt unterschiedliche Sperrzeiten für die Außenbewirtschaftungen in der Stadt. Die Verwaltung sieht aufgrund von schalltechnischen Untersuchungen für zwei Gaststätten in der Färberstraße und der Urteile im Sommer 2024 keinen Handlungsspielraum.

Ausdrücklicher politischer Wille des Gemeinderats und des Oberbürgermeisters wäre, so heißt es weiter, unabhängig der genannten Urteile, dass der geltende Sperrzeitbeginn während der Sommerzeit um 23 Uhr und in den Monaten Juni bis September an Freitagen und Samstagen sowie vor gesetzlichen Feiertagen um 24 Uhr generell beibehalten wird.

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Für den Oberbürgermeister unvereinbar

In der Mitteilung wird Oberbürgermeister Jürgen Roth folgendermaßen zitiert: „Ich kann versichern, dass diese Vorgehensweise für uns kein Vergnügen ist. Wir sitzen hier als Stadt zwischen den Stühlen.“ Verwaltung und Gemeinderat schätzen seiner Ansicht nach das große Gastronomie- und Kneipenangebot. Dieses steigere die Attraktivität der Stadt und bringe Leben in die Stadt.

Jürgen Roth, Oberbürgermeister von Villingen-Schwenningen
Jürgen Roth, Oberbürgermeister von Villingen-Schwenningen | Bild: Simon Wöhrle

„Wir müssen aber auch die gesetzlichen Vorgaben zum Gesundheitsschutz in Bezug auf die Nachtruhe nach 22 Uhr gewährleisten“, so Roth. Diese Interessen seien kaum miteinander vereinbar, lösten jedes für sich jedoch Verständnis aus.

„Trotzdem möchte ich betonen, dass die Vorgehensweise keineswegs unserem Willen entspricht und mit Blick auf den zuletzt so schönen Abendflair in Villingen würden wir uns alle mehr von mediterranen lauen Sommerabenden wünschen“, so Oberbürgermeister Jürgen Roth.