Die juristische Aufarbeitung der Gewaltausbrüche am Rande der Schwenninger Kulturnacht kann sich noch eine Weile hinziehen, die politische geht in die nächste Runde. Weil wichtige Details nichtöffentlich behandelt wurden, stellte DLVH-Stadtrat Jürgen Schützinger am 3. August eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Oberbürgermeister Jürgen Roth.

Ziehen sich Ermittlungen lange hin?

Ob es überhaupt zu Anklagen gegenüber derzeit fünf angezeigten mutmaßlichen Gewalttätern kommt, ist völlig offen. „Jetzt muss erst die Polizei die Fälle ausermitteln“, betont der Sprecher der Staatsanwaltschaft Konstanz, Andreas Mathy. Die Staatsanwaltschaft wäre derzeit nur eingebunden, wenn es beispielsweise im Falle der Ermittlungen um Hausdurchsuchungen ginge.

Ergebnisse seien bei der Staatsanwaltschaft noch nicht gelandet. Die Ermittlungen könnten sich lange hinziehen, da die Sachlage komplex sei. Es müsse herausbekommen werden, wer aus einer Menge mit sehr vielen Menschen einen Böller geworfen habe. Dies einer Person nachzuweisen, sei oft enorm schwierig.

Nachweis von Gewalttaten schwierig

Angezeigt wurden die mutmaßlichen Randalierer unter anderem wegen Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und Verstoß gegen das Sprengstoffgesetz. Damit sind Fälle gemeint, in denen verbotenerweise Böller mitgeführt wurden. In zumindest einem Fall wurde der auch gegen eine Mitarbeiterin des Kommunalen Ordnungsdiensts geworfen.

Erst wenn die Polizei mit ihren Ermittlungen, die Mathy als sehr aufwendig und möglicherweise zäh bezeichnet, fertig ist, bekommt die Staatsanwaltschaft die Akten auf den Tisch.

Doch viel ärgerlicher als die eigentlichen Krawalle, die nach Angabe von Beobachtern nach rund einer Viertelstunde von Polizeikräften und Mitarbeitern des Kommunalen Ordnungsdiensts in den Griff bekommen wurden, ohne dass die Kulturnacht gestört wurde, ist die fehlende öffentliche Aufarbeitung danach.

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Selbst in der letzten Gemeinderatssitzung vor den Sommerferien wurde das Thema nur auf Nachfragen dreier Stadträte öffentlich angeschnitten. Warum war das so? Wir fragten bei der Stadtverwaltung nach. Die Informationen zu diesem Vorfall waren zu diesem Zeitpunkt bereits durch die Presseberichtserstattung öffentlich bekannt und thematisiert, erklärte ein Sprecher.

Persönliche Interessen Einzelner tangiert

Oberbürgermeister Jürgen Roth habe unter dem regelmäßigen Tagesordnungspunkt „Bericht/Information der Verwaltung“ im nichtöffentlichen Teil der Gemeinderatssitzung wenige Teilaspekte des Gesamtvorganges thematisiert. Diese Aspekte betreffen auch Interessen Einzelner, daher sei den Stadträten nichtöffentlich berichtet worden. Inhaltlich ging es dabei um die Situation der verletzten städtischen Mitarbeiter. Weitere Informationen wurden dann im öffentlichen Teil benannt.

Dass OB Jürgen Roth die Vorfälle um die Kulturnacht nicht breiter öffentlich diskutieren lässt, steht ebenfalls in der Kritik.
Dass OB Jürgen Roth die Vorfälle um die Kulturnacht nicht breiter öffentlich diskutieren lässt, steht ebenfalls in der Kritik. | Bild: Hans-Jürgen Götz

Aber warum hat der Oberbürgermeister die beiden Punkte nicht getrennt? Also warum hat er beispielsweise die Analyse aus Sicht des Bürgeramts nicht gleich öffentlich, in einem eigenen Punkt und nicht erst erzwungen auf Anfrage dreier Stadträte debattieren lassen? Die Verletzungen der Mitarbeiter hätten nichtöffentlich angesprochen werden können. Dazu sagt die Stadtverwaltung nichts.

So sieht die Aufsichtsbehörde die Sache

Doch wie steht das Regierungspräsidium (RP) dazu, immerhin Aufsichtsbehörde der Stadt VS? Nach der Gemeindeordnung des Landes seien die Sitzungen des Gemeinderats öffentlich. Nichtöffentlich darf nur verhandelt werden, wenn es das öffentliche Wohl oder berechtigte Interessen Einzelner erfordern.

Heike Spannagel, Pressesprecherin im Regierungspräsidium Freiburg.
Heike Spannagel, Pressesprecherin im Regierungspräsidium Freiburg. | Bild: RP Freiburg
„Rechtlich nicht zu beanstanden.“
Heike Spannagel, Sprecherin Regierungspräsidium

Die Stadt Villingen-Schwenningen habe mitgeteilt, dass Roth nichtöffentlich lediglich über Teilaspekte des Gesamtvorgangs berichtet habe, also über die Blessuren der Mitarbeiter. Diese Aspekte betreffen auch nach Einschätzung der Rechtsaufsichtbehörde im RP schutzbedürftige Interessen Einzelner. Dies sei rechtlich also nicht zu beanstanden, erklärt Heike Spannagel, Sprecherin des Regierungspräsidiums.

Damit ist auch schwer vorzustellen, dass die Dienstaufsichtsbeschwerde von DLVH-Stadtrat Jürgen Schützinger, die derzeit noch geprüft wird, gegen OB Roth Erfolg haben wird. Schützinger argumentiert, dass ihm bei der Sitzung, weil er das Thema öffentlich behandelt wissen wollte, seitens des Oberbürgermeisters mehrmals Redeverbot und Wortentzug angedroht wurde. Nach Schützingers Ansicht hätte jedoch alles für eine öffentliche Behandlung gesprochen.