Wenn die Not groß ist, muss man auch mal ungewöhnliche Wege gehen. Das versucht jetzt das Amt für Kindertageseinrichtungen. Um die Not in Villingen-Schwenningen zu lindern – es fehlen in der Doppelstadt insgesamt 462 Kita-Plätze – davon 192 im U3- und 270 im Ü3-Bereich – will man Kooperationen schmieden und VS-Kinder in Kindertageseinrichtungen in Bad Dürrheim und Brigachtal unterbringen.

Ausschuss berät über neue Wege

Darüber berät der Ausschuss für Jugend, Bildung und Soziales des Gemeinderats in seiner Sitzung am Donnerstag, 17. Juli in der Neckarhalle in Schwenningen.

Zwar seien Neu- und Umbaumaßnahmen geplant, doch der Fachkräftemangel verzögert die Umsetzung und zwingt die Verwaltung zum Umdenken. Bestehende Gruppen mussten bereits geschlossen werden, weil kein Personal zur Verfügung steht.

Konkrete Platzangebote für VS

Die beiden Kommunen haben der Doppelstadt konkrete Platzangebote gemacht, schreibt die Verwaltung in der Vorlage. Bad Dürrheim bietet ab dem 1. Januar 2026 bis zu 20 Plätze im Ü3-Bereich an. Diese stehen nach Abschluss laufender Baumaßnahmen zur Verfügung. Brigachtal kann in seinen fünf Kindertageseinrichtungen ab sofort zehn Ü3- und zehn U3-Plätze bereitstellen. In der Gemeinde geht man davon aus, dass der Bedarf an Kita-Plätzen erstmals zurückgeht.

Angesichts von mehr als 450 notwendigen Plätzen ist das nicht allzu viel, aber dennoch eine Möglichkeit, die die Verwaltung nun in Anspruch nehmen möchte, um Eltern in Not einen Platz anbieten zu können.

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Wie aus der Vorlage hervorgeht, haben die Verantwortlichen insbesondere jene Familien im Blick, die in Nähe der betroffenen Gemeinden liegen. Etwa aus Schwenningen, Weigheim oder Mühlhausen für Bad Dürrheim sowie aus Villingen, Rietheim oder Marbach für Brigachtal. Auch Familien, bei denen sich Arbeitsplatz und Kita sinnvoll kombinieren lassen, könnten profitieren.

Platzvergabe erfolgt über die Gemeinden

Geplant ist, dass das Amt für Kindertageseinrichtungen der Stadt interessierte Familien vermittelt. Die Platzvergabe selbst erfolgt, so ist es derzeit angedacht, direkt über die jeweiligen Gemeinden. Die Kinder aus der Doppelstadt sollen in bestehende Gruppen integriert werden – eigene Gruppen für VS-Kinder sind nicht vorgesehen.

Wunsch- und Wahlrecht wird berücksichtigt

Eltern seien nicht daran gebunden, eine Einrichtung an ihrem Wohnort auszusuchen, sie können z.B. aufgrund des besonderen pädagogischen Konzeptes, der Lage am Arbeitsort oder auf dem Weg dorthin auch eine Einrichtung außerhalb der Wohnsitzgemeinde wählen.

Ob diese Einrichtung ortsfremde Kinder aufnimmt, hängt neben freien Platzkapazitäten von der Kooperation der Standort- und der Wohnsitzgemeinde ab. Mit den hier angestrebten Kooperationen mit den Gemeinden Bad Dürrheim und Brigachtal werde das Wunsch- und Wahlrecht der Eltern aus VS in deutlich stärkerem Umfang berücksichtigt, so die Verwaltung.

Landkreis ist im Fall der Fälle Klagegegner

Insbesondere werde auch der Erfüllung des Rechtsanspruches Rechnung getragen. Sowohl die Gemeinden als auch der Träger der öffentlichen Jugendhilfe, der Landkreis, müssen auf ein bedarfsgerechtes Angebot an Betreuungsplätzen in Kindertageseinrichtungen hinwirken.

Der Landkreis muss sicherstellen, dass die vorhandenen Einrichtungen und Träger zusammenarbeiten und entsprechende Strukturen aufbauen. Sollte es bei Nichterfüllung eines Bedarfes zu einer Klage auf Zuweisung eines Betreuungsplatzes kommen, ist der Landkreis Klagegegner.

Da auch die Stadt Bad Dürrheim und die Gemeinde Brigachtal zum Schwarzwald-Baar-Kreis gehören, ist mit dem Angebot eines zumutbaren Betreuungsplatzes in den Kindertageseinrichtungen dieser Gemeinden der Rechtsanspruch erfüllt.