Vertreter der Stadt, des Landkreises, der Ordnungskräfte und anderer Organe stehen darüber schon seit längerem im Austausch. Die Stadtverwaltung wappnet sich juristisch für ein Verbot.
Die Entscheidung ist nicht einfach
Doch die rechtliche Fragestellung ist schwierig: Vor einem Verbot stehen hohe juristische Hürden geknüpft, weil die Demonstrationsfreiheit von hohem Verfassungsrang ist. Dem gegenüber steht der Infektionsschutz der Bevölkerung, der durch „Querdenker-Demos“ in jüngster Zeit regelmäßig verletzt wurde. Nach der aus dem Ruder gelaufenen Oster-Demonstration Stuttggart hatte es in Baden-Württemberg mehrere Demonstrationsverbote gegeben, unter anderem in Stuttgart, Heilbronn und Rastatt. Allerdings hatte ein Gericht das Demo-Verbot in Heilbronn wieder aufgehoben.
Besprechung und Lagebeurteilung der örtlichen Behörden
In Villingen fand am Mittwoch im Landratsamt erneut eine Besprechung und Lagebeurteilung der örtlichen Behörden statt, wie in diesem Falle zu verfahren ist. Die Stadtverwaltung, so berichtet Rathaussprecherin Oxana Brunner, erwartet noch diese Woche eine Entscheidung, die vom Landratsamt verkündet werden soll. Das Landratsamt ist für die Beurteilung des Infektionsschutzes zuständig. Die Demonstration war vorletzte Woche bei der Stadt für 500 bis 1000 Teilnehmern in Villingen angemeldet worden. Erwartet werden auch Gegendemonstrationen.