Der Vorfall im Frühjahr dieses Jahres in Lahr, im Zuge dessen sieben Beamte in Ausbildung aus dem Polizeidienst entlassen wurden, habe offensichtlich nicht bei allen als ausdrückliche und ausreichende Warnung gewirkt, heißt es in einer Pressemitteilung der Hochschule für Polizei. Die drei Polizeikommissaranwärter wurden am Donnerstag vom Studienbetrieb ausgeschlossen, der Anwärter für den mittleren Dienst sei bereits einige Tage zuvor aus seinem Ausbildungsbetrieb ausgeschlossen worden, sagt Frank Faras, Sprecher der Polizeihochschule.
Ermittlungsverfahren läuft
Was war passiert? Im Rahmen eines noch laufenden strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens wurden Beamte der zuständigen Kriminalpolizeidirektion bei der Auswertung eines sichergestellten Mobiltelefons auf eine Chatgruppe aufmerksam, in der Kennzeichen verfassungsfeindlicher Organisationen geteilt worden seien.
Karriere beendet
Es habe sich gezeigt, dass es sich bei den drei Gruppenmitgliedern um Polizeikommissaranwärter der Hochschule für Polizei Baden-Württemberg handle. Das oben genannte Ermittlungsverfahren führe nun dazu, dass für die drei jungen Menschen die Karriere bei der Polizei Baden-Württemberg jäh beendet ist. „Die aufgefundenen Inhalte mit rechtsextremistischem Gedankengut sind mit unseren freiheitlichen und rechtsstaatlichen Werten nicht vereinbar“, heißt es in der Pressemitteilung.
Im Praktikum
Die drei Männer seien derzeit im Rahmen des Bachelorstudiums der Polizei, das zentral für das ganze Land Baden-Württemberg in Villingen-Schwenningen stattfindet, im Praktikum bei einem Polizeipräsidium eingesetzt. Sie wurden im Juli 2018 eingestellt und absolvierten zunächst die vorakademische Grundausbildung. Am 1. April des Jahres 2019 haben sie das Studium begonnen.
Verbot der Amtsgeschäfte
Gegen alle drei Anwärter wurde aufgrund der gezeigten erheblichen charakterlichen Mängel mit sofortiger Wirkung das Verbot der Führung ihrer Amtsgeschäfte ausgesprochen. Damit sind sie vom Studienbetrieb ausgeschlossen.
Entlassungsverfahren eingeleitet
Darüber hinaus wurde gegen sie ein Entlassungsverfahren mit dem Ziel der endgültigen Entfernung aus dem Dienst eingeleitet.
In sozialen Medien aktiv
Unabhängig davon wurde in den vergangenen Tagen ein weiterer Polizeianwärter in der Ausbildung für den mittleren Polizeivollzugsdienst aus dem Ausbildungsbetrieb ausgeschlossen. Gegen ihn wurde ebenfalls das Verbot der Führung von Dienstgeschäften ausgesprochen, auch bei ihm mit dem Ziel der endgültigen Entfernung aus dem Polizeidienst. Dieser Beamte hatte auf seinem Account auf einer Plattform in den sozialen Netzwerken öffentlich zugänglich ein Bild mit rechtsextremem Gedankengut eingestellt.
Kein Platz für rechtes Gedankengut
Das schnelle und entschiedene Handeln der Hochschule für Polizei Baden-Württemberg verdeutliche, dass es in der Polizei keinen Platz für Gedankengut gibt, das den obersten Grundwerten unserer Demokratie widerspreche, heißt es weiter. Es gebe hier keinerlei Spielraum. Bei solchen Fällen werde sofort und konsequent gehandelt.