Was darf ich jetzt eigentlich während der Villinger Fasnet und wie verhalte ich mich korrekt. Typische Villinger Fasnet-Szenen werfen Fragen auf. Wir haben sechs davon ans Landratsamt formuliert. Heike Frank, Sprecherin der Behörde, antwortet am Mittwoch nach Rücksprache mit dem Ordnungsamt der Kreisbehörde.

Heike Frank, Sprecherin des Landratsamtes Schwarzwald-Baar.
Heike Frank, Sprecherin des Landratsamtes Schwarzwald-Baar. | Bild: Heike Frank Landratsamt

Darf ich mit anderen schunkeln und wenn ja wie?

Ja, das ist möglich. Aber es gilt weiterhin, die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske ob im Freien oder in Innenräumen, sofern nicht ein Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen zuverlässig eingehalten werden kann (Corona-Verordnung des Landes).

Darf ich ohne medizinische Maske am Fastnachtsdonnerstag durch die Stadt gehen?

Das Landratsamt hat die Allgemeinverfügung zur Maskenpflicht bei Ansammlungen ab zehn Personen am 22. Februar aufgehoben. Dennoch gilt, wie bereits oben benannt nach der Corona-Verordnung, die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske im Freien, sofern nicht ein Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen zuverlässig eingehalten werden kann.

Ich möchte an einem Bistrotisch im Freien in Villingen eine Schorle trinken. Was muss ich beachten?

Das ist möglich. Zu beachten ist der Mindestabstand von 1,5 Metern.

Da freut sich Frau Wuescht: An der Fasnet ist plötzlich vieles möglich. Unser Bild zeigt eine Szene aus Villingen im Jahr 2019.
Da freut sich Frau Wuescht: An der Fasnet ist plötzlich vieles möglich. Unser Bild zeigt eine Szene aus Villingen im Jahr 2019. | Bild: Elke Rauls

Ich wohne in der Stadt. Mein Stüble bleibt dieses Jahr geschlossen. Einige Gruppen würde ich kurz gerne auf der Straße mit einem Glas Sekt begrüßen. Geht das, was müssen wir alle dabei beachten und wie genau?

Das geht. Auch hier ist der Mindestabstand einzuhalten, ansonsten ist die medizinische Maske zu tragen.

Ich will Samstagabend mit Freunden essen gehen. Wir haben einen Tisch reserviert. Was ist für uns wichtig?

In der Gastronomie gilt nach der Corona-Verordnung in der aktuellen Warnstufe die 3-G-Regelung, das heißt, dass der Zutritt möglich ist, wenn die Gäste vollständig geimpft sind oder wenn die Gäste bereits eine Auffrischungsimpfung erhalten haben oder wenn diese getestet oder genesen sind. Personen, die nicht geimpft oder genesen sind, müssen einen maximal 24 Stunden alten negativen Antigen-Schnelltest oder einen maximal 48 Stunden alten negativen PCR-Test vorweisen. Der Genesenennachweis darf höchstens 90 Tage alt sein.

Das könnte Sie auch interessieren

Kinder bis einschließlich fünf Jahren und Kinder, die noch nicht eingeschult sind, sind davon ausgenommen. Schüler sind ebenfalls davon ausgenommen, sie müssen ihren Schülerausweis vorlegen. Dies gilt jedoch nicht außerhalb der Schulzeit, das heißt in den Ferien, benötigen auch Schüler einen negativen Antigen- oder PCR-Testnachweis, sofern sie nicht wie oben geschildert geimpft sind.

Ein Narro will mir strählen: Muss ich zur Maschgere 1,50 Abstand halten und muss ich das nicht, wenn ich einen Mundnasenschutz trage?

Sofern eine medizinische Maske getragen wird, ist ein Abstand von 1,50 Metern nicht erforderlich.

Das könnte Sie auch interessieren