Vergangene Woche stand ein älteres Auto der Marke Nissan auf einem öffentlichen Parkplatz ungefähr in der Mitte der Waldstraße. Ein Kennzeichen hatte das Auto nicht mehr. Vielleicht wurde das Fahrzeug, das nur im Sommer vom Halter bewegt wird, vor dem nahenden Winter abgemeldet. Oder es hat keine Zulassung vom TÜV mehr bekommen. Vielleicht soll es aber auch verkauft werden. Die Gründe für die Blockade des öffentlichen Stellplatzes sind letztlich bekannt.
Roter Punkt
Sicher ist dagegen, dass das Auto hier nicht dauerhaft stehen darf. Aus diesem Grund haben Mitarbeiter des Kommunalen Ordnungsdienstes der Stadtverwaltung Villingen-Schwenningen auch bereits einen roten Punkt an die Windschutzscheibe geklebt. Dieser ist als letzte Aufforderung anzusehen, das Auto zu entfernen. Auf dem Aufkleber ist das Wort „sofort“ zu lesen, ansonsten droht das Abschleppen.

Ermittlung des Halters
Ganz so schnell geht es dann aber doch nicht. Falls im Rahmen einer Nachkontrolle festgestellt wird, dass das Fahrzeug nicht entfernt wurde, wird wie folgt vorgegangen: „Die letzten eingetragenen Halter werden anhand amtlicher Kennzeichen oder Fahrzeugidentifizierungsnummern ermittelt“, erklärt Oxana Brunner, Sprecherin der Stadtverwaltung. Anschließend erfolge eine Anhörung sowie die Ermittlung des tatsächlichen Verursachers. „Dies ist insbesondere bei Weiterverkäufen häufig sehr zeit- und arbeitsintensiv.“ Der Verursacher werde anschließend per Verfügung verpflichtet, das Fahrzeug aus dem öffentlichen Verkehrsraum zu entfernen. Hierfür werde üblicherweise eine Frist von zehn bis 14 Tagen gesetzt. „Kommt der Verursacher der Aufforderung nicht nach, wird das Fahrzeug von Amts wegen auf den Verwahrhof des Abschleppunternehmens verbracht“, so Brunner weiter.
Kein Einzelfall
Immer wieder müssen Stadtverwaltung und auch der Landkreis illegal abgestellte Fahrzeuge entfernen lassen. Allein in Villingen-Schwenningen werden im Durchschnitt pro Jahr 232 abgemeldete Kraftfahrzeuge registriert, die dann mit einem roten Punkt versehen werden. Diese Fälle treten laut Brunner vorwiegend in den Stadtgebieten Villingen und Schwenningen auf, in kleinen Stadtgebieten eher selten. Besondere „Brennpunkte“ im Stadtgebiet gebe es allerdings nicht.
Rückblick
Anfang 2019 beschäftigte zum Beispiel ein gelber Opel Corsa ohne Kennzeichen auf dem Parkplatz an der B 33 zwischen Bad Dürrheim und Villingen die Behörden, der dort mehrere Wochen vor sich hin rostete und letztlich auch andere Verkehrsteilnehmer und den Räumdienst behinderte (wir berichteten).
Damals teilte das Landratsamt, das für die Parkplätze entlang der Bundesstraße zuständig ist, mit: „Die übliche Vorgehensweise in einem solchen Fall ist, dass wir zunächst versuchen, den Halter zu ermitteln. Dieser wird dann verpflichtet, das Fahrzeug zu beseitigen und ordnungsgemäß zu entsorgen. Wenn das nicht innerhalb eines vorgegebenen Zeitraums erfolgt, muss das Fahrzeug von Amts wegen beseitigt werden.“ Bei der Ermittlung des aktuellen Besitzers leistet dann auch schon mal die Polizei Amtshilfe, oder das Fahrzeug wird geöffnet, um an die Fahrgestellnummer zu kommen.
Abschlepp- und Verschrottungskosten
Kommt der letzte eingetragene Besitzer der Aufforderung nicht nach, das Fahrzeug zeitnah zu entfernen, muss er die Kosten für das Abschleppen und die Entsorgung übernehmen. Das Abschleppen kann mit etwa 100 bis 200 Euro zu Buche schlagen, eine Verschrottung mit rund 100 Euro. Diese Kosten können jedoch variieren. Außerdem droht ein Bußgeld. Das Abstellen eines Autos stellt laut Straßenverkehrsordnung eine Sondernutzung des öffentlichen Verkehrsraumes dar. Diese Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu 500 Euro geahndet werden.