Das Prinzip leuchtet eigentlich ein: Die seit einigen Monaten in der Doppelstadt stationierten Elektroroller der Firma Zeus können von Kunden nach der Fahrt in einem definierten Gebiet einfach abgestellt werden. An Ort uns Stelle warten sie dann auf Folgenutzer. So sollen sich die Roller zufällig im Stadtgebiet verteilen. Plant nun ein Kunde eine Fahrt, schaut er in der App nach, wo er den nächsten Roller findet. Durch die zufällige Verteilung soll sich mit hoher Wahrscheinlichkeit immer ein Roller in erreichbarere Nähe befinden, so die Theorie. In Stadtzentren und belebten Stadtteilen funktioniert dieses Prinzip auch erstaunlich gut. Doch was ist, wenn Roller in Gebieten abgestellt werden, in denen kaum potentielle Kunden auftauchen werden?

Zeus-Scooter stehen in Villingen in der Innenstadt zum Ausleihen bereit. Auch in Konstanz bietet der Scooter-Verleih seine Dienste an. ...
Zeus-Scooter stehen in Villingen in der Innenstadt zum Ausleihen bereit. Auch in Konstanz bietet der Scooter-Verleih seine Dienste an. Mangels Partner vor Ort wurde das Vorhaben in Markdorf nun aufgegeben. | Bild: Fröhlich, Jens

So geschehen zuletzt in VS-Marbach. Hier standen lange Zeit an der Ecke Keltenweg und Kirschbaumstraße zwei nicht besonders sorgsam abgestellte Roller am Straßenrand, einer davon ist umgefallen. Erlaubt ist der Abstellplatz aber sehr wohl. „Als Teil unserer Vereinbarung mit der Stadt haben wir zugestimmt, einige kleinere Städte und Gemeinden zu bedienen, die Villingen-Schwenningen umgeben“, erklärt Ronan Garvey, Verantwortlicher für das operative Geschäft bei Zeus. Nicht erlaubte Abstellgebiete, wie zum Beispiel in Parkhäusern, Grünflächen oder in Waldgebieten, sind in der Zeus-App farblich markiert. In diesen rot markierten Bereichen lassen sich Fahrten nicht beenden. Überall sonst ist das Abstellen möglich, eben auch am Rande von VS-Marbach. Die Technologie nutze den Standort des Rollers, um festzustellen, ob dieser sich in einer Parkzone oder in einer Verbotszone befinde, erklärt Garvey.

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„Ich stimme zwar zu, dass es in diesen weniger bevölkerten Gebieten vielleicht nicht so viel Nachfrage gibt, aber wir wollen sicherstellen, dass alle Bürger von Villingen-Schwenningen gleichberechtigten Zugang zu Transportmöglichkeiten haben“, so Garvey weiter.

Unser Ziel ist es, Dienstleistungen in unterversorgten Städten und Stadtteilen anzubieten, um einen gerechteren Zugang zu öffentlichen Verkehrsmitteln und Mikromobilitätsdienstleistungen zu ermöglichen. Wir haben viel Erfahrung damit, solche Gebiete zu bedienen, und was wir feststellen, ist, dass es regelmäßige Nutzer gibt, die die Scooter für das Pendeln in und aus diesen Gebieten nutzen, da die Zuverlässigkeit der Mikromobilitätsdienste viel besser ist als die unregelmäßigen ländlichen Busdienste“, verrät er. Außerdem will Zeus in solchen Gebieten festgestellt haben, dass es dort zahlreiche regelmäßige Nutzer gibt, die die Roller für längere Fahrten nutzen, etwa um von und zu Geschäften und für Freizeit in die Innenstadt zu pendeln. Gegen diese Annahme spricht, dass die Roller in VS-Marbach tagelang ungenutzt dort herumstanden.

Parkplatz im Grünen: Diese beiden Elektroroller wurden in VS-Marbach Ecke Keltenweg und Kirschbaumstraße zwar nicht ordentlich ...
Parkplatz im Grünen: Diese beiden Elektroroller wurden in VS-Marbach Ecke Keltenweg und Kirschbaumstraße zwar nicht ordentlich abgestellt, aber auf einer erlaubten Fläche. Da stellt sich die Frage: Kommt hier am Ortsrand überhaupt jemals wieder jemand vorbei, der gerade einen Roller ausleihen möchte? | Bild: Rogosch, Manfred

Aber auch für solche Fälle existiert ein Konzept: Das irische Unternehmen greift nach Ablauf einer bestimmten Zeit der Nichtnutzung aktiv ein. Ein Betriebsteam kontrolliere die Roller regelmäßig und transportiere sie wieder zurück an belebtere Plätze. Das ist in Sachen Öko- und Kostenbilanz sicher ein Minuspunkt, unter dem Strich aber besser, als die Roller ungenutzt herumstehen zu lassen.

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Damit in seltener Roller im Nirgendwo stranden, sei man in Gesprächen mit der Stadt. Es gehe darum, die Gebiete rund um Villingen-Schwenningen zu überprüfen und den optimalen räumlichen Geltungsbereich für das Angebot in der Stadt zu ermitteln. Auch sei im Kooperationsvertrag verankert, bei den Abgabeverbotszonen nachzusteuern, um so auf potenzielle Beschwerden einzugehen.

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Die Stadtverwaltung erhofft sich durch die Kooperation, wertvolle Daten zum Quell- und Zielverkehr in VS zu gewinnen. Daher auch eine Einsichtmöglichkeit in die Nutzungsdaten der Roller vereinbart. Perspektivisch wäre es anhand solcher Daten möglich, an beleibten Start- und Endpunkten besondere Abstellflächen zu etablieren. Stellt ein Kunde seinen Roller genau dort ab, würde er beispielsweise von Vergünstigungen profitieren und Zeus müsste weniger Roller einsammeln.

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