Gleich drei Bauanträge hatte der Vöhrenbacher Gemeinderat in seiner Sitzung zu beraten. Einmal mehr gab es massive Verärgerung über einen Bauantrag aus Hammereisenbach, bei dem der Antrag erst nach Fertigstellung der Bauten gestellt wurde. Dieser Antrag wurde teilweise abgelehnt, möglicherweise muss ein Teilabriss erfolgen.

Überschreitung unerheblich

Genehmigt wurde in der Mühlgasse der Neubau von zwei Garagen und einem Carport sowie die Errichtung einer Gaupe sowie eines Carports für Motorräder. Etwas kurios war hier ein Treppenhaus, das schon lange besteht, für das aber scheinbar keine Baugenehmigung erteilt worden war. Allerdings betrachtet die Stadtverwaltung das Treppenhaus als Bestand. Daher wurde auch hier die entsprechende Genehmigung erteilt. Eine geringfügige Überbauung des Baufensters mit einer Garage sei unerheblich.

Gewerbliches Betriebsgelände

Ebenfalls genehmigt wurde nach entsprechenden Rücksprachen auch mit den Nachbarn eine bereits in einer Voranfrage vorgestellte Baumaßnahme. Im Kälbergässle soll bei einem bestehenden Gebäude ein offenes gewerbliches Betriebsgelände entstehen, an die bestehende Scheune eine offene Überdachung angebaut und ein offener Reitplatz errichtet werden. Auch hier gab es keine Einwände und damit eine einstimmige Zustimmung.

Betriebsstätte wird Wohnung

Probleme gab es dann aber mit einem Bauantrag aus Hammereisenbach im Gebiet Am Bahnhof. Die bisherige Betriebsstätte auf diesem Gelände soll zu einer Wohnung umgebaut werden. Dafür gab es eine Zustimmung des Gemeinderats. Darüber hinaus aber wurde in dem Bauantrag auch die Genehmigung von kleineren Geräteschuppen sowie der Umbau des bisherigen Carports zu drei Garagen mit vier Stellplätzen beantragt. Hinter diesen Garagen soll es noch eine 80 Quadratmeter große Überdachung geben, die als Vordach der Garagen im Plan bezeichnet ist.

Baulinien überschritten

Diese hier beantragten Baumaßnahmen wurden aber längst erledigt. Dabei habe man sich weder an die Baulinien noch an die Baugrenze im Westen gehalten. Bereits das ehemalige Betriebsgebäude habe die Baugrenzen überschritten, was damals noch genehmigt worden war, da dieses Gebäude für die Betriebsführung notwendig sei. Auch mit den Garagencarports seien die Baugrenzen überschritten worden, damals ebenfalls genehmigt. Entschieden werden müsse daher nur die Befreiung der Grenzüberschreitung mit der Überdachung. Dies könne, so die Verwaltung, abgelehnt werden, weil eine weitere Überschreitung der Baugrenzen angesichts der bereits vorhandenen Überbauungen und der ungenehmigten Errichtung nun zu weit gehe.

Befreiung abgelehnt

Der Gemeinderat schloss sich der Empfehlung der Stadtverwaltung an, die Befreiung für die bereits vollzogene Überdachung abzulehnen. Auch die Ausnahmeregelung für die Nebengebäude wurde abgelehnt. „Das ungenehmigte Bauen wird nicht akzeptiert und wenn möglich auch nicht im Nachhinein durch eine Genehmigung für rechtens befunden“, so im Beschluss des Gemeinderats. Auch Bürgermeister Robert Strumberger äußerte sich ganz klar: „Man sollte erst fragen und dann bauen.“

Gemeinderäte ärgern sich

Der Ortschaftsrat Hammereisenbach hatte allerdings dem Bauantrag zugestimmt, was für den Gemeinderat aber nur eine Empfehlung ist. Christine Breithut von der Bauverwaltung macht auf Anfrage deutlich, dass die Ablehnung der Überdachung dazu führen könnte, dass diese zurückgebaut werden muss. Verärgert zeigte sich Marion Ketterer (CDU), dass man inzwischen in jeder Sitzung solche ungenehmigten Bauten vorgesetzt bekomme.

„Einer fragt, der andere nicht“

Bürgermeister Strumberger äußerte dazu: „Einer fragt, ein anderer nicht. Und diese machen dann, was sie wollen.“ Susanne Dorer (CDU) zeigte sich ebenfalls verärgert, die Beratung über solche ungenehmigten Bauten sei doch eigentlich Sache des Landratsamtes. Armin Pfriender macht allerdings deutlich, dass der Gemeinderat solche Anträge beraten muss. Denn er müsse dann klar entscheiden, ob hier Befreiungen erteilt werden oder eben nicht.