Stefan Heimpel

Beschlossen wurde in der Sitzung des Vöhrenbacher Gemeinderates eine neue Hauptsatzung. Eine bedeutsame Änderung: Künftig können unter bestimmten Bedingungen, wie beispielsweise aktuell wegen Corona, Sitzungen des Gemeinderats als Videokonferenz durchgeführt werden.

Dies führte zur Frage, ob in Vöhrenbach aktuell eine Video-Sitzung des Gemeinderates möglich wäre. In der Folge gab es grundsätzliche Ausführungen von Bürgermeister Robert Strumberger zu den Amtspflichten, auch unter Corona-Bedingungen, nachdem einige Gemeinderäte wegen Corona nicht zur Sitzung erschienen waren.

Satzung aktueller Rechtslage angepasst

Die bisherige Hauptsatzung für Vöhrenbach stammt aus dem Jahr 1999 und wurde 2007 das letzte Mal geändert. Einige Bestimmungen mussten der aktuellen Rechtslage angepasst werden. Das betraf beispielsweise eine neue Festsetzung von Grenzen, bis zu denen der Bürgermeister unter bestimmten Umständen Gelder bewilligen kann. Vor allem aber wurde neu die Möglichkeit eingefügt, dass der Bürgermeister Gemeinderatssitzungen in Form von Videokonferenzen einberufen kann. Gleiches gilt für die Ausschüsse und die Ortschaftsräte.

Übertragung muss sichergestellt sein

In einer entsprechenden Änderung der Gemeindeordnung durch das Land infolge von Corona wurde diese Möglichkeit geschaffen. Dabei muss unter anderem auch sichergestellt sein, dass bei öffentlichen Beratungen Bild und Ton für Zuhörer in einen öffentlich zugänglichen Raum übertragen werden.

Kein EDV-Fachmann im Rathaus

Nach dem einstimmigen Beschluss zur neuen Hauptsatzung wollte Susanne Dorer (CDU) wissen, ob man in Vöhrenbach technisch überhaupt in der Lage sei, eine solche Videokonferenz für den Gemeinderat zu veranstalten. Hier erläuterte Bürgermeister Strumberger, dass man auf die Unterstützung durch das Rechenzentrum angewiesen sei, das aktuell natürlich sehr viele entsprechende Anfragen erhalte. Außerdem, so Hauptamtsleiterin Angela Klein, verfüge das Rathaus nicht über einen entsprechenden EDV-Fachmann, der das Ganze dann organisieren könnte.

Gremium gerade so beschlussfähig

Martin Schneider von der CDU-Fraktion forderte, sich dringend darüber Gedanken zu machen. Denn in seiner Fraktion seien einige Mitglieder nicht zu der Sitzung gekommen, unter anderem weil sie als Risiko-Fall in der aktuellen Corona-Lage Bedenken hätten. Tatsächlich waren in der Sitzung gerade einmal sieben Gemeinderäte und der Bürgermeister als Stimmberechtigte anwesend. Wenn ein weiteres Mitglied gefehlt hätte, wäre das Gremium nicht mehr beschlussfähig gewesen.

Auf Pflichten besinnen

Dies führte zu grundsätzlichen Ausführungen des Bürgermeisters zum Pflichtbewusstsein auch unter diesen Bedingungen. Auch er und die Mitarbeiter der Verwaltung würden nicht nach einem Risiko fragen, sondern täglich ihre Verantwortung übernehmen. Viele der Beratungen seien notwendig, wie aktuell der Beschluss des Haushaltsplanes. Man müsse also auch unter diesen besonderen Bedingungen seine Pflicht ernst nehmen. Dies sei in vielen Bereichen der Gesellschaft ähnlich – seien es der Kassierer im Lebensmittelgeschäft oder die Pflegekräfte im Altenheim, die sich gerade auch in Vöhrenbach unter extremen Bedingungen der Senioren annehmen würden. Alle Bürger sollten sich daher auch auf ihrer Aufgaben und Pflichten besinnen.