unserer Sportredaktion
  • Welches sind die größten Steuerfallen für Vereinsfunktionäre?

Das Vereinssteuerrecht und auch die Vorgaben für die Gemeinnützigkeit unterscheiden sich erheblich von den allgemeinen, teilweise dem Bürger bekannten Steuervorgaben und Pflichten. Kleine und mittelgroße Vereine kommen durch die Gemeinnützigkeit gut weg, denn es gibt interessante Freigrenzen, die häufig bei den steuerpflichtigen Einnahmen das Jahr über nicht gleich zu Zahllasten führen.

Kritisch: Umsatzsteuer

Aber kritisch kann es vor allem bei der Umsatzsteuer werden, wenn der Verein als Kleinunternehmer mit seinen steuerpflichtigen Einnahmen über 22 000 Euro im Vorjahr rutscht. Ein Verein als Arbeitgeber, egal ob Mini-Job, ob Vergütungen für Helfer oder Übungsleiter/Ausbilder/Trainer hat zahlreiche Pflichten und Vorgaben zu beachten, was leider bis in den Sozialversicherungsbereich einiges an Wissen von den Führungskräften verlangt.

  • Wie beurteilen Sie den Umgang mit Vertragsamateuren?

Nach meinen Praxiserfahrungen hat die Sensibilität beim Einsatz von bezahlten Fußballamateuren deutlich zugenommen. Wenn Geld fließt, ist man jetzt kritischer und prüft auch als verantwortlicher Vorstand, was man dafür an das Finanzamt oder an die Sozialversicherungsträger abführen muss.

Was ist machbar für den Verein muss die erste Kernfrage sein, kann man die Forderungen von Spielern und auch Trainern eine Saison über erfüllen? Gerade die Sportvereine nehmen ihre Verpflichtungen nun langsam wirklich ernst und vertrauen – zum Glück – nicht darauf, dass man unentdeckt bleibt.

Die Verfahren und Prüfungsroutinen werden bei der Verwaltung immer mehr verstärkt, oft wird über Zufallsfunde oder merkwürdige Zahlungsabwicklungen dann schnell erkennbar, dass nicht nur manipuliert wurde. Das kann dann schnell in den steuerstrafrechtlichen Bereich rutschen, mit allen Konsequenzen für den bisher gemeinnützigen Verein und seine Führungsmannschaft.

  • Unter welchen Bedingungen haften die Vereinsfunktionäre mit ihrem Privatvermögen?

Langsam, langsam – grundsätzlich muss stets und vorrangig für etwaige Steuerschulden das Vereinsvermögen herhalten. Im Vordergrund stehen sonst die gewählten Vorstände und gesetzliche Vertreter nach § 26 BGB. An einzelne Führungskräfte oder Vorstände gehen die Behörden erst unmittelbar und direkt und heran, wenn in vorsätzlicher Weise und grob etwa gegen bestehende Arbeitgeber- oder Vergütungsgrundsätze verstoßen wurde. Allerdings machen sich einzelne Vorstände oft nicht klar, dass Geldzahlungen/Vergütungen an Amateursportler steuer- und auch sozialversicherungspflichtig werden können.

Steht Geld im Raum: Prüfen!

Ob Geld für jedes Tor, ob Prämien für den Aufstieg (oder Nichtabstieg) – immer wenn Geld im Raum steht, gilt es das unbedingt vorher zu prüfen, denn für die Amateur-Sportler gibt es im Gegensatz zu Übungsleitern oder Vereinshelfern keine Freibeträge!

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Wobei dann auch die strafrechtliche Seite noch viel gefährlicher werden kann, denn das kann gegebenenfalls sogar den Job kosten, wenn es so etwas bekannt wird, es drohen auch bei Manipulationen und Verstößen gegen die ordnungsgemäße Geschäftsführung nicht unerhebliche und auch finanziell belastende hohe Strafen.

  • Ihr wichtigster Ratschlag für Vereinsfunktionären in Steuersachen?

Stets prüfen, was nach der jetzigen und künftigen Haushalts- und Finanzlage für meinen Verein geht. Die (finanziellen) Herausforderungen nehmen zu, gerade in diesen schwierigen Corona-Zeiten für die Vereinswelt. Informieren auf der Führungsebene, sich austauschen über finanziell relevante Vorgänge in jedem Verein.

Beratungsangebot nutzen

Auch selbst die Fortbildungsangebote des Sportbunds Freiburg oder für den Fußballsektor beim Südbadischen Fußballverband nutzen. Selbst Finanzämter bieten kostenlose Beratungshilfen in Vereins-Steuersachen an. Auch mal an die steuerberatenden Berufe herangehen, wenn man unsicher ist, wenn die Aufgabenstellung bei der Verwaltung außerhalb der Sport-Ausübung zunimmt.

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Warum nicht Lohnabrechnungen extern vergeben, es haftet dann vorrangig das Beratungsbüro, nicht gleich der Vorstand oder der Verein bei festgestellten Fehlern. Immer daran denken – die Mitglieder gehen davon aus, dass der ehrenamtliche Vorstand „alles richtig macht“.