Der Betrug spielte sich im Oktober 2022 im Bezirk Brugg ab. Dort gab die Beschuldigte zusammen mit zwei Mittätern vor, Spenden für behinderte und „taubstumme“ Kinder zu sammeln. Mit einem Unterschriftenzettel, welcher das Logo der Hilfsorganisation „Handicap International“ abbildete, wurde versucht, Geld zu ergaunern. Das Logo wurde ohne Einverständnis der Hilfsorganisation benutzt, um über die Tatsache hinwegzutäuschen, dass sie das Geld für sich selbst behalten wollte.
So geht die Betrügerin vor
Auf einem Parkplatz gab R. vor, gehörlos und stumm zu sein. Mit Gebärden kommunizierte R. mit der Geschädigten und zeigte ihr den Unterschriftenzettel mit dem Logo der Hilfsorganisation. Die Geschädigte gab der Täterin 25 Euro im Glauben, dass die gemeinnützige Organisation „Handicap International“ dieses Geld erhalten werde.
So lautet das Urteil
Die 23-Jährige wurde von der Staatsanwaltschaft wegen geringfügigen Betrugs und Widerhandlung gegen das Markenschutzgesetz verurteilt. Sie muss für 60 Tage ins Gefängnis und eine Buße von 300 Franken und Strafbefehlsgebühren über 1000 Franken bezahlen.
Darum muss sie ins Gefängnis
Die unbedingte Freiheitsstrafe wurde laut Strafbefehl ausgesprochen, da anzunehmen sei, dass eine Geldstrafe wegen ihrer prekären finanziellen Verhältnisse nicht vollzogen werden könne. Außerdem könne im vorliegenden Fall nur eine Gefängnisstrafe die Beschuldigte abhalten, weitere Verbrechen oder Vergehen zu begehen. Für ihre Mittäter wurden separate Verfahren geführt. (AZ)
Dieser Beitrag ist zuerst bei der ‚Aargauer Zeitung‘ erschienen.