Wer ein Portemonnaie findet und das Bargeld an sich nimmt, mag sich darüber freuen. Allerdings macht man sich damit strafbar. Diese Erfahrung hat eine 28-Jährige aus dem Zurzibiet machen müssen. Sie wurde wegen Nichtanzeigen eines Fundes von der Staatsanwaltschaft Brugg-Zurzach per Strafbefehl verurteilt. Allerdings hat sie sich noch mehr zu Schulden kommen lassen.

Doch von vorne.

Was war passiert?

Verloren hatte das Portemonnaie ein Mann an einem frühen Nachmittag im vergangenen August im Hotel-Restaurant Picone in Klingnau, einer Schweizer Kleinstadt nah Waldshut auf deutscher Rheinseite. Im Portemonnaie befanden sich 90 Franken Bargeld und eine Bankkarte. Mit dieser fuhr die 28-Jährige nur eine Viertelstunde nach dem Fund zum Denner beim Bahnhof Döttingen.

Dank Bankkarte für 219 Franken eingekauft

Innert drei Minuten tätigte sie drei Einkäufe im Gesamtwert von rund 180 Franken. So umging sie wohl, dass sie bei einem Einkauf mit dem vollen Betrag den Pin hätte eingeben müssen. Danach kaufte sie mit der Karte in der Otto‘s-Filiale in Döttingen Waren im Wert von knapp 39 Franken.

Bei diesen Einkäufen machte sich die Frau strafbar wegen geringfügig betrügerischem Missbrauchs einer Datenverarbeitungsanlage. Das Bundesgericht hat die Grenze für einen geringfügigen Vermögenswert oder Schaden bei 300 Franken festgelegt. Mit rund 219 Franken blieb die 28-Jährige also darunter.

Bußgeld und Strafbefehlsgbühren

So hat die Staatsanwaltschaft Brugg-Zurzach die Frau für die beiden Delikte zu einer Buße von 900 Franken verurteilt. Sie habe sich unrechtmäßig bereichern wollen, schreibt sie im Strafbefehl. Dieser wurde vor kurzem rechtskräftig.

Wie die Staatsanwaltschaft der Finderin auf die Schliche kam, geht aus dem Strafbefehl nicht hervor. Nahe liegt die Annahme, dass sie in mindestens einem Laden beim Bezahlen von einer Überwachungskamera gefilmt wurde und so identifiziert werden konnte. Zur Buße kommen Strafbefehlsgebühren von 600 Franken hinzu. Die 28-Jährige muss also insgesamt 1500 Franken hinblättern.

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Der Autor ist Redakteur der „Aargauer Zeitung“. Dort ist dieser Beitrag auch zuerst erschienen.