Es ist eine miese Masche. Im Visier haben Betrüger zumeist ältere Menschen. Gemeint ist der sogenannte Enkeltrick. Dafür saß ein 38-jähriger Pole in Deutschland im Gefängnis. Jetzt greifen ihn sich auch die Schweizer Justizbehörden.

Wie lautet der Tatvorwurf?

Die Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau hat gegen den Mann Anklage beim Bezirksgericht Aarau erhoben, schreibt Adrian Schuler, Sprecher der Oberstaatsanwaltschaft Aargau, in einer Pressemitteilung. Der Vorwurf: Vom März 2012 bis Juli 2016 soll er sich als führendes Mitglied einer international operierenden Gruppe an 32 Fällen mit dem Enkeltrick in der Schweiz beteiligt haben.

Wie sind die Betrüger vorgegangen?

Die Gruppe habe sich auf Betrügereien auf ältere Menschen spezialisiert. Dabei setzte sie auf die sogenannte Enkeltrick-Masche. In Telefongesprächen gaben sich die Betrüger als nahe Verwandte oder Bekannte aus. „Durch gezielte Gesprächsführung und psychischen Druck wurden die Angerufenen dazu veranlasst, größere Geldmengen oder Wertgegenstände zu übergeben – in der falschen Annahme, einem Familienmitglied in einer Notlage zu helfen“, heißt es weiter.

Sie hätten gezielt und systematisch im Telefonverzeichnis nach Vornamen gesucht, die auf ältere Menschen habe schließen lassen. Die Kommunikation sei von professionell geschulten Anrufern, sogenannten Keilern, geführt worden. Sogenannte Logistiker und Abholer hätten die Übergaben von Geld und Wertgegenständen übernommen.

Welche Rolle hat der Beschuldigte gespielt?

Der Beschuldigte war laut der Medienmitteilung so ziemlich alles: Anrufer, Koordinator und Unterstützer. Er habe selbst mehrfach Gespräche geführt, und er habe als Zwischenkeiler die Übergaben koordiniert. Überdies habe er andere Mitglieder der Gruppe organisatorisch unterstützt.

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Welchen Schaden haben sie angerichtet?

Schuler schreibt weiter: „Die Betrugstaten wurden vorwiegend von Polen aus geplant und gesteuert.“ Zwischen März 2012 und Juli 2016 sei es innerhalb der Schweiz in elf Fällen zu einer erfolgreichen Übergabe von Geld oder Wertgegenständen wie Goldbarren oder Armbanduhren gekommen. Die Betrüger seien für einen Schaden von rund 1,1 Millionen Franken verantwortlich. In weiteren 21 Fällen sei es beim Versuch geblieben.

Wann ist es zur Auslieferung gekommen?

Für gleich gelagerte Betrugsdelikte war der Beschuldigte in Deutschland zu einer langen Freiheitsstrafe verurteilt worden. Deshalb konnte in der Schweiz bisher kein Strafverfahren durchgeführt werden. Nachdem der Mann seine Strafe abgesessen hatte, wurde er im Mai dieses Jahres über das Bundesamt für Justiz der Schweiz ausgeliefert.

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Was fordert die Staatsanwaltschaft?

Der Anklagevorwurf der Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aargau lautet: gewerbsmäßiger Betrug. Laut Mitteilung hat die Staatsanwaltschaft ein abgekürztes Verfahren und eine Freiheitsstrafe von drei Jahren und sechs Monaten beantragt. Die Strafakte liegt beim Bezirksgericht Aarau.

Der Ankläger weist darauf hin, dass für den Beschuldigten bis zu einem rechtskräftigen Urteil die Unschuldsvermutung für die in der Schweiz begangenen Delikte gilt.