Mit dem Bau des Kraftwerks Klingnau von 1929 bis 1935 entstand im Staubereich der Wehranlage der Klingnauer Stausee, da durch den Aufstau der linke Teilbereich hinter den Dämmen der Aarekorrektion von 1904 geflutet wurde.
Die linke Seebucht ist ein bedeutender Gewässerabschnitt
Mit dem Aufstau begann auch die Verlandung der linken Seebucht, die bis heute andauert. Die offenen Flachwasserzonen beheimaten nationale wie internationale Schutzgebiete und sind aus Sicht des Natur- und Landschaftsschutzes ein außerordentlich bedeutender Gewässerabschnitt sowie ein beliebter Naherholungsraum für die Bevölkerung.
Das BVU setzt sich seit Jahren für den Erhalt des Sees ein
Das Departement Bau, Verkehr und Umwelt (BVU) setzt sich seit vielen Jahren für den Schutz und den Erhalt des Klingnauer Stausees und der dort vorhandenen bedeutenden (Vogel-)Schutzgebiete ein. Ein Baustein dieser Bemühungen bildete das am 14. Dezember 2016 genehmigte Projekt „Klingnauer Stausee – Reaktivierung Seitenarm“.
Dagegen wurde eine Beschwerde eingereicht, welche das Verwaltungsgericht am 24. August 2020 gutgeheißen hat, schreibt das BVU. Die Beschwerde richtete sich nicht grundsätzlich gegen das Projekt, sondern wollte erreichen, dass die mit einem Saugbagger entnommenen Sedimente vollständig in einer Deponie entsorgt werden.
Projektkosten stünden nicht im Verhältnis zum Nutzen
Der Regierungsrat beschloss daraufhin, ein Projekt mit der vollständigen Entsorgung der Sedimente in einer Deponie auszuarbeiten. Die Projektüberarbeitung zeigte, dass sich die Kosten eines solchen Projekts mehr als verdoppeln würden, heißt es in der Mitteilung. Das Sommerhochwasser 2021 trug danach zusätzlich erhebliche Sedimentmengen in den Stausee ein, wodurch die Projektkosten weiter gestiegen wären. Der Nutzen würde nicht im Verhältnis zu diesen Kosten stehen, weshalb das Kosten-Nutzen-Verhältnis des Projekts zu verbessern war, so das BVU.
Das Departement arbeitet eine Alternative aus
„Bei gleichbleibenden Zielsetzungen und Verpflichtungen wurde daher nach einer alternativen Herangehensweise zur Umsetzung geeigneter Maßnahmen gesucht und als Projekt ausgearbeitet“, schreibt das Departement. Mit dem vorliegenden, gestaffelten Projektaufbau würden die gegebenen Verpflichtungen und Zielsetzungen erfüllt, wobei das Kosten-Nutzen-Verhältnis deutlich verbessert werde und die Risiken minimiert würden.
Damit werde sichergestellt, dass wirksame Maßnahmen umgesetzt und die vorhandenen Mittel maximal effizient, zielführend und nachhaltig eingesetzt würden, so das BVU. Das Projekt „Stausee Klingnau – Maßnahmen zum Schutz und Erhalt des Seecharakters“ bildet die erste Etappe der Maßnahmenumsetzung und ist mit 2,5 Millionen Franken veranschlagt.
Flachwasserzonen sollen geschaffen werden
Das Projektdossier sieht grundsätzlich vor, den Eintrag von Sedimenten mittels Dammkonstruktionen zu unterbinden und somit die Verlandung wesentlich zu verlangsamen, um Ausbaggerungen nachhaltiger zu machen. Es soll zudem an vier Stellen Sediment auf eine Tiefe von einem halben Meter ausgebaggert oder abgesaugt werden, um Flachwasserzonen zu schaffen. Die entnommenen Sedimente sollen dabei vollumfänglich entsorgt oder verwertet werden. Nach Umsetzung der Maßnahmen wird mit einem Monitoring die weitere Verlandung und Entwicklung während etwa vier Jahren beobachtet.
Ein Monitoring soll die Wirkung nachweisen
Wenn die erwartete Wirkung der initialen Maßnahmen im Monitoring nachgewiesen werden kann, sollen mit dem restlichen Budget – etwa 40 bis 50 Prozent der Kreditsumme – weitere Maßnahmen umgesetzt werden, schreibt das BVU. „Vorzugsweise das Ausbaggern oder Absaugen weiterer Sedimente im linken Seebereich zur Erhaltung und der Wiederherstellung von Flachwasserzonen.“ Die Auflage dauert von Montag, 15. April, bis am 17. Mai.
Dieser Beitrag ist zuerst in der „Aargauer Zeitung“ erschienen.