Rund 10.000 Euro ist die Handtasche eines renommierten Designerlabels wert gewesen, die eine im Kanton Zug lebende Österreicherin Anfang April unverzollt
nach Deutschland brachte. Bei der Kontrolle in der Nähe der Postfiliale in Hohentengen entdeckten die Beamten des Hauptzollamts Singen nach Angaben einer Pressemeldung im Kofferraum des Wagens der 34-Jährigen zwei versandfertige Pakete.
Babykleidung für die beste Freundin in Frankreich, so teilte die Reisende mit. Da sich der Warenwert innerhalb der Reisefreimenge bewegte, gab es keine Beanstandung. Auf dem Rücksitz des Fahrzeugs stießen die Zöllner allerdings auf ein weiteres Paket. Darin befand sich, sorgfältig in einem Staubbeutel aufbewahrt, eine Handtasche eines hochpreisigen Luxuslabels. Das wäre ihre Tasche, gab die Reisende an, die sie für ihre persönlichen Gegenstände nutzen würde. Die Reisende bestritt, die Handtasche ebenfalls versenden zu wollen. Eine, von den Maßen passende Versandverpackung auf dem Beifahrersitz, sei nicht für die Tasche bestimmt gewesen. Persönliche Gegenstände befanden sich nicht in der noch original verpackten Tasche, dafür aber noch die originale Luftpolsterfolie. Auch die Rechnung und Zahlungsbelege waren im Karton beigelegt.
Nicht die erste geschmuggelte Luxustasche
Gegen die Frau wurde ein Steuerstrafverfahren eingeleitet. Für die illegale Einfuhr der Tasche wurde eine Strafe in Höhe von 2250 Euro fällig. Die Babybekleidung wurde im Rahmen der Reisefreimenge von 300 Euro zollfrei belassen. Nachdem die Frau den Betrag beglichen hatte, konnte sie ihre Fahrt samt Tasche fortsetzten. Das Steuerstrafverfahren wurde zur Bearbeitung an das zuständige Hauptzollamt Karlsruhe weitergeleitet.
Bereits Anfang des Jahres versuchte ein 34-jähriger Mann aus Zürich, eine Handtasche derselben Luxusmarke im Wert von 8650 Euro über das Zollamt Lottstetten nach Deutschland zu bringen. Statt den tatsächlichen Wert anzugeben, behauptete dieser Reisende, die Tasche würde lediglich 80 Euro kosten.
Wann Einfuhrabgaben anfallen
Die Wertgrenze für Ware, die abgabenfrei aus der Schweiz im Rahmen einer Reise im privaten Gepäck nach Deutschland importiert werden darf, liegt nach Angaben des Hauptzollamts Singen derzeit bei 300 Euro. Für Reisende unter 15 Jahren reduziert sich die Wertgrenze auf 175 Euro.
Wird die Reisefreigrenze überschritten, sind Einfuhrabgaben zu entrichten. Für verbrauchsteuerpflichtige Waren, wie Tabak, Alkohol und alkoholhaltige Getränke gelten gesonderte Freimengen. Handelt es sich um eine gewerbliche Warensendung, unterliegt die Einfuhr in die Europäische Union einem förmlichen Verfahrensablauf. Die Abfertigung folgt einem gesetzlich festgelegten und in seinen wesentlichen Grundzügen EU-weit einheitlichem Ablauf.