Wer eines oder mehrere Kinder hat und bestimmte Voraussetzungen erfüllt, hat in Deutschland laut dem Familienportal des BMFSFJ (Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend) ab der Geburt und mindestens bis zum 18. Geburtstag des Kindes Anspruch auf Kindergeld. Pro Kind werden Familien seit dem 1. Januar 2025 mit 255 Euro pro Monat unterstützt.
Diese Leistung wird allerdings nicht automatisch ausbezahlt, sondern muss selbst aktiv bei der Familienkasse beantragt werden. Je nach Region ist hierfür eine andere Dienststelle zuständig. Wo genau muss man den Antrag auf Kindergeld in Baden-Württemberg also hinschicken?
Wo kann man Kindergeld in Baden-Württemberg beantragen? So finden Sie die zuständige Familienkasse
Die zentralen Anlaufstellen für die Beantragung des Kindergelds sind die Familienkassen der Bundesagentur für Arbeit. Sie prüfen, ob in einer Familie Anspruch auf das Kindergeld besteht und sind für die Auszahlung der Leistung zuständig, wie die Bundesagentur für Arbeit auf ihrer Website informiert. Für Baden-Württemberg werden dort die zwei übergeordneten Familienkassen Baden-Württemberg Ost und Baden-Württemberg West mit ihren lokalen Dienststellen aufgelistet. Welche davon für Sie zuständig ist, richtet sich nach Ihrem Wohnort. Über die Online-Suchfunktion der Bundesagentur für Arbeit können Sie Ihre zuständige Dienststelle ermitteln.
Grundsätzlich gibt es in Baden-Württemberg, wie auch bundesweit, zwei Möglichkeiten zur Beantragung von Kindergeld: Der Antrag kann entweder online gestellt oder schriftlich per Post eingereicht werden. In beiden Fällen muss zunächst das passende Online-Antragsformular auf der Internetseite der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit ausgefüllt werden. Achtung: Für Kindergeld ab der Geburt des Kindes sowie für volljährige Kinder ab 18 Jahren gibt es jeweils ein eigenes Antragsformular.
Kindergeld in Baden-Württemberg online beantragen: So funktioniert es
Um das Kindergeld online beantragen zu können, muss ein elektronischer Identitätsnachweis über das Bund-ID-Konto erfolgen. Dafür benötigen Sie entweder den neuen Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion, die elektronische Identifizierung (eID) Ihres europäischen Heimatstaates, einen elektronischen Aufenthaltstitel, eine Unionsbürgerkarte oder ein persönliches ELSTER-Zertifikat, wie das Bundesinnenministerium auf seiner Internetseite erläutert.
Liegt ein elektronischer Identitätsnachweis vor, rufen Sie auf der Internetseite der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit den Online-Antrag auf und füllen Sie ihn vollständig aus. Zusätzliche Nachweis-Dokumente für das Kindergeld können dabei direkt hochgeladen werden. Anschließend wird der Antrag online an die zuständige Familienkasse übermittelt.
Kindergeld in Baden-Württemberg schriftlich beantragen: So funktioniert es
Wer den Kindergeld-Antrag lieber schriftlich per Post einreichen möchte, hat mehrere Möglichkeiten. Sie können das Antragsformular auf der Internetseite der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit selbst ausdrucken und handschriftlich ausfüllen. Alternativ können Sie das Antragsformular aber auch online ausfüllen und sich zur Unterschrift als Ausdruck zusenden lassen oder es selbst ausdrucken.
Den unterschriebenen Antrag senden Sie anschließend per Post an die für Sie zuständige Familienkasse. Diese teilt Ihnen nach einer gewissen Bearbeitungszeit postalisch mit, ob Anspruch auf Kindergeld besteht.
Übrigens: Nicht nur bei der Antragsstellung für das Kindergeld muss man sich an die zuständige Familienkasse wenden. Ändern sich bestimmte Lebensumstände, muss die Familienkasse umgehend informiert werden, beispielsweise wenn ein Kind seine Ausbildung oder das Studium beendet sowie bei Änderungen des Familienstands oder der Wohnadresse. Die Veränderungsmitteilung kann wie auch der Kindergeld-Antrag entweder online oder auf dem Postweg eingereicht werden.