In Deutschland gelten aktuell knapp 5,7 Millionen Menschen als pflegebedürftig. Über die Hälfte von ihnen erfüllt die Voraussetzungen für einen Anspruch auf Pflegegeld und wird daher von der gesetzlichen oder privaten Pflegekasse mit einem monatlichen Geldbetrag unterstützt. Das geht aus der Pflegestatistik des Statistischen Bundesamts hervor.
Wer mindestens einen Pflegegrad 2 hat und zu Hause von Familienmitgliedern, Freunden oder anderen ehrenamtlichen Pflegepersonen versorgt wird, erhält von der Pflegeversicherung bis zu 990 Euro pro Monat, wie das Bundesgesundheitsministerium (BMG) auf seiner Internetseite erläutert. Ähnlich wie bei anderen Sozialleistungen wird das Pflegegeld jeden Monat zu einem bestimmten Zeitpunkt ausgezahlt. Wann können Empfängerinnen und Empfänger im August 2025 mit der Zahlung rechnen?
Pflegegeld im August 2025: Wann ist die Auszahlung?
Die Auszahlung des Pflegegeldes erfolgt in der Regel monatlich zu einem festen Termin. Laut dem Pflegeportal pflege.de überweisen die gesetzlichen Pflegekassen den zustehenden Betrag generell am ersten Werktag des Monats für denselben Monat. Dabei gelten alle Tage von Montag bis Samstag als Werktage, gesetzliche Feiertage ausgenommen.
Das Pflegegeld für August 2025 sollten gesetzlich Pflegeversicherte demnach spätestens am Freitag, 1. August 2025, erhalten. Manche Pflegekassen wie die Techniker Krankenkasse überweisen die Leistung bereits einen Werktag früher. Der genaue Auszahlungszeitpunkt kann also je nach Versicherungsanbieter um wenige Tage variieren.
Wer privat kranken- und damit auch pflegeversichert ist, kann erst später mit der Pflegegeld-Auszahlung rechnen als gesetzlich Versicherte. Laut pflege.de überweisen private Pflege-Pflichtversicherungen die Leistung nämlich erst zu Beginn des Folgemonats.
Gut zu wissen: Auch wenn Angehörige die Pflege zu Hause gemeinsam mit einem ambulanten Pflegedienst übernehmen, besteht Anspruch auf Pflegegeld. Die Leistung wird dann allerdings nach Paragraf 38 des Sozialgesetzbuchs XI nur anteilig ausgezahlt und folgt nicht dem oben beschriebenen Auszahlungs-Turnus. In diesem Fall geht das Pflegegeld deutlich später auf dem Bankkonto ein.
Pflegegeld 2025: Wie hoch ist die Leistung für die unterschiedlichen Pflegegrade?
Wie hoch das Pflegegeld ausfällt, hängt laut dem BMG davon ab, welcher Pflegegrad der betroffenen Person zugeordnet wird. Je höher dieser ist, desto mehr Geld steht dem Pflegebedürftigen zu. Zuletzt wurde das Pflegegeld zum 1. Januar 2025 um 4,5 Prozent erhöht. Diese Beträge erhalten Pflegebedürftige aktuell für die unterschiedlichen Pflegegrade:
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Pflegegrad 1: kein Anspruch
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Pflegegrad 2: 347 Euro
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Pflegegrad 3: 599 Euro
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Pflegegrad 4: 800 Euro
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Pflegegrad 5: 990 Euro
Übrigens: Die Sozialleistung ist dem BMG zufolge nicht zweckgebunden. Wofür sie das Pflegegeld verwenden, können Pflegebedürftige selbst entscheiden. Die Leistung muss bei der Pflegeversicherung der pflegebedürftigen Person beantragt werden. Das sollte nach der Empfehlung des Pflegeportals pflege.de so früh wie möglich geschehen, denn Pflegegeld kann nicht rückwirkend beantragt werden. Wichtig ist auch: Der Erhalt der Leistung ist an gewisse Bedingungen geknüpft. Werden diese nicht erfüllt, kann das Pflegegeld entweder gekürzt oder sogar ganz gestrichen werden.