Eine Wiedereingliederung ermöglicht es Arbeitnehmern, nach einer längeren Krankheit wieder in den Berufsalltag zurückzufinden. Der Wiedereingliederungsprozess verläuft stufenweise. Dabei ist die Dauer gesetzlich nicht festgelegt, sondern wird individuell an den Gesundheitszustand des Arbeitnehmers angepasst. Laut dem Portal betanet ist ein Zeitraum von vier bis acht Wochen üblich. Eine Wiedereingliederungsphase, die länger als sechs Monate dauert, ist ungewöhnlich.

Wie verläuft die Wiedereingliederung?

Durch die Wiedereingliederung wird der Übergang in die volle Berufstätigkeit erleichtert. Zu Beginn arbeitet der Beschäftigte verkürzt, mindestens zwei Stunden täglich. Um die stufenweise Eingliederung so reibungslos wie möglich zu gestalten, wird der Prozess in einem von Arbeitgeber und Arbeitnehmer gemeinsam ausgearbeiteten Plan geregelt. Arztbesuche sind in dieser Zeit wichtig, um abzusichern, dass die Wiedereingliederung keine gesundheitlichen Risiken für den Arbeitnehmer birgt.

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Da sich die Arbeitszeit zu Beginn der Maßnahme auf wenige Stunden am Tag beläuft, empfiehlt es sich, Arztbesuche außerhalb der Arbeitszeit wahrzunehmen.

Arbeitgeber sind gesetzlich dazu verpflichtet, Beschäftigten, die länger als sechs Wochen krank waren, ein betriebliches Eingliederungsmanagement anzubieten. Mitarbeiter dürfen selbst entscheiden, ob sie teilnehmen möchten. Der Arbeitgeber darf Beschäftigte unter keinen Umständen zu einer Maßnahme zwingen. Die Entscheidung, an der Wiedereingliederung teilzunehmen oder sich weiterhin arbeitsunfähig zu melden, liegt beim Arbeitnehmer.

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Welche Vorteile bietet die Wiedereingliederung?

Arbeitnehmer, die über einen längeren Zeitraum arbeitsunfähig oder krank waren, können sich während des Eingliederungsprozesses Stück für Stück an die reguläre Arbeitszeit herantasten. Außerdem kann eine noch längere Abwesenheit vermieden werden. Während der Wiedereingliederung gelten Beschäftigte weiterhin als krankgeschrieben und da sie länger als sechs Wochen krank sind, erhalten sie Krankengeld. Die Kosten dafür zahlt die Krankenkasse.

Gibt es Ausnahme-Regelungen?

Arzttermine gelten als Privatsache und sind deshalb in der Freizeit zu erledigen. Vorsorgeuntersuchungen und Routinechecks können im Voraus geplant und die Termine außerhalb der Arbeitszeit gelegt werden.

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Bei diesen Ausnahmen kann der Arzttermin auch während der regulären Arbeitszeit stattfinden:

  • wenn eine akute Erkrankung vorliegt,
  • bei Arztbesuchen, die nur zu bestimmten Uhrzeiten angeboten werden – zum Beispiel Blutabnahmen auf nüchternen Magen oder Röntgenuntersuchungen,
  • wenn die Arztpraxis ausnahmslos Termine anbietet, die in die reguläre Arbeitszeit fallen.

Ist dies der Fall, muss Ihr Arbeitgeber Sie freistellen. Er kann aber einen Nachweis verlangen. Deshalb unser Tipp: Lassen Sie sich von Ihrem Arzt bescheinigen, dass ein Besuch außerhalb der Arbeitszeit nicht möglich war.

Wenn Beschäftigte während der Wiedereingliederung krank werden

Eine leichte Erkältung während der Wiedereingliederung ist nicht weiter schlimm. Aus gesundheitlichen oder betrieblichen Gründen kann die Wiedereingliederung bis zu sieben Tage unterbrochen werden. Falls die Unterbrechung länger anhalten sollte, führt das umgehend zur Beendigung der Maßnahme. Die Wiedereingliederung gilt dann als gescheitert.

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