Die verpflichtende Nutzung regelt ein vom Bundestag beschlossenes Gesetz, mit dem sich nun abschließend der Bundesrat befasste. Das Ministerium hatte vorab darauf hingewiesen, dass die Voraussetzungen ab 1. Januar 2024 gegeben seien, sodass die Pflicht schon ab dann greife. Hintergrund ist, dass sie nach bisheriger Gesetzeslage eigentlich schon ab Anfang 2022 bestanden hätte.
Kern des Gesetzes sind Regelungen, die einen Durchbruch für elektronische Patientenakten für alle erreichen sollen. Angesichts verpflichtender Vorgaben für die Praxen kommen elektronische Rezepte seit Jahresbeginn stärker in Fahrt. Seitdem wurden knapp 36 Millionen E-Rezepte eingelöst, wie die mehrheitlich bundeseigene Digitalagentur Gematik mitteilte. Im Dezember 2023 waren es noch 8,8 Millionen gewesen. Insgesamt wurden mit Stand 1. Februar 2024 schon 54,5 Millionen E-Rezepte eingelöst.

Durch das E-Rezept ist auch das Bestellen von Arzneimitteln im Internet noch einfacher geworden. Aber frei von Risiken ist der Online-Einkauf nicht: Polizei und Verbraucherschützer warnen vor unseriösen Anbietern, die mit nutzlosen, minderwertigen oder sogar lebensbedrohlichen Medikamenten-Fälschungen Kasse machen wollen.
Worauf muss ich achten?
Viele Versandapotheken werben damit, bei Vorlage eines E-Rezepts neben dem verschriebenen Arzneimittel auch nicht-verschreibungspflichtige Präparate kostenfrei nach Hause mitzuliefern. Bei seriösen Anbietern kann das praktisch sein, bei Betrügern ist es hochriskant. Laut Weltgesundheitsorganisation (WHO) fälschen Online-Kriminelle sowohl beliebte Lifestyle-Produkte wie Potenz-, Haarwuchs- und Schlankheitsmittel als auch lebensnotwendige Medikamente wie Blutdrucksenker oder Mittel zur Krebsbehandlung.
In den Präparaten können keine, die falschen oder unmittelbar schädliche Wirkstoffe enthalten sein, warnen Fachleute. Jüngstes Beispiel sind Fälschungen eines Diabetes-Mittels (Ozempic), das auch als vermeintliche Abnehmspritze leichtfertig nachgefragt wird. Das Regierungspräsidium (RP) Freiburg und andere Aufsichtsbehörden berichten, dass Fakes dieser Spritze in Umlauf gekommen sind. Laut RP gehen von den Fälschungen mit hoher Wahrscheinlichkeit „erhebliche Gesundheitsgefahren“ aus.
Wo kann ich sicher bestellen?
Die Kriminalpolizei empfiehlt, sich beim Bestellen von Präparaten nicht von niedrigen Online-Preisen locken zu lassen, sondern immer nur auf die Qualität zu achten. Die Präventionsexperten raten zur Nutzung des Versandservices einer örtlichen Apotheke. Laut Bundesverband Deutscher Versandapotheken haben rund 2500 von 18.400 öffentlichen Apotheken in Deutschland eine Zulassung als Versandapotheke (Stand 2022). Immer mehr Apotheken verfügen zudem über einen eigenen Botendienst.
Wer bei einem anderen, persönlich nicht bekannten Online-Anbieter bestellt, sollte vorab prüfen, ob es sich um ein seriöses Unternehmen handelt. Die Internetseite müsse Angaben zur Apotheke sowie dem Apotheker enthalten und die zuständige Aufsichtsbehörde und Apothekenkammer benennen, erläutert die Geschäftsstelle der Polizeilichen Kriminalprävention der Länder und des Bundes in Stuttgart. Auf keinen Fall geordert werden sollten verschreibungspflichtige Medikamente bei Anbietern, die kein Rezept verlangen.
Und wenn ich im Ausland bestelle?
Das ist nicht generell verboten, es sind aber besondere Bestimmungen einzuhalten. Zum Versand zugelassen sind ausschließlich Händler mit Sitz in einem EU-Staat, der ähnlich strenge Vorschriften für den Medikamentenvertrieb wie Deutschland hat. Das trifft laut Bundesgesundheitsministerium derzeit nur auf Island, die Niederlande, Schweden und Tschechien zu, wobei teils weitere Restriktionen gelten. So müssen Anbieter aus den Niederlanden gleichzeitig eine Präsenzapotheke unterhalten.
Für Schweden ist die Versanderlaubnis auf verschreibungspflichtige Arzneimittel, für Tschechien auf nicht-verschreibungspflichtige Arzneimittel beschränkt. Einfuhren aus Nicht-EU-Staaten sind gänzlich tabu. Seit dem Brexit dürfen deshalb keine Medikamente aus dem Vereinigten Königreich mehr bestellt werden.
Kann ich die Seriosität eines Händlers checken?
Zunächst sollte geprüft werden, ob die ausländische Versandapotheke in ihrem Heimatstaat amtlich zugelassen ist, rät das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) in Kehl.
Das entscheidende Indiz hierfür sei das EU-Sicherheitslogo auf der Homepage des Anbieters: ein weißes Kreuz auf grünem Hintergrund und der Flagge des jeweiligen Landes. Klickt man darauf, öffnet sich ein Fenster mit dem Auszug aus dem Zulassungsregister des Landes mit den wichtigsten Angaben zur Apotheke. Öffnet sich kein Fenster, ist das Logo gefälscht. Das EVZ empfiehlt, vor einem Bestellen das Impressum des Anbieters zu checken.
Eine Liste aller zugelassenen Internet-Apotheken in Deutschland finden Sie über das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (Suchwort Versandhandels-Register).