Von einer „dramatischen Lage“ spricht die Kanzlerin. Dennoch hat der neu konstituierte Bundestag das Ende der epidemischen Lage von nationaler Tragweite beschlossen. Angela Merkel macht aus ihrem Unmut darüber keinen Hehl: „Das ist das psychologisch falsche Signal und leuchtet mir überhaupt nicht ein.“

Mehr als 65.000 Neuinfektionen binnen 24 Stunden, eine bundesweite Inzidenz von über 336 und 3412 Covid-Patienten auf den Intensivstationen (Stand 18. November). „Die Zahlen sind so hoch wie nie zuvor“, sagt auch Ministerpräsident Winfried Kretschmann. Bei der Impfquote liege Deutschland in Europa gemeinsam mit Österreich und der Schweiz auf dem letzten Platz. „Wir steuern auf eine Situation zu, die wir in dieser Pandemie noch nicht gehabt haben“, mahnt auch er.

Jetzt will die Politik gegensteuern. Bei einer Neuauflage der Ministerpräsidentenkonferenz beschlossen Bund und Länder deutlich schärfere Maßnahmen. Sie betreffen nicht nur Ungeimpfte.

Baden-Württembergs Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) will die Impfzentren nicht wieder hochfahren und hält an den mobilen ...
Baden-Württembergs Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) will die Impfzentren nicht wieder hochfahren und hält an den mobilen Impfteams fest. | Bild: Christoph Schmidt

Wie ist die Lage im Südwesten?

439 Covid-Patienten liegen auf den Intensivstationen. Derzeit sind landesweit noch etwa 230 Betten frei. In zehn der 44 Landkreise gebe es nur noch ein freies Bett, in sieben sind alle schon belegt, sagt Kretschmann. Gleichzeitig liegt die Inzidenz bei 414. Wenn die Zahlen weiter so steigen, drohe laut dem Ministerpräsidenten eine Triage – also dass Ärzte entscheiden müssen, wer behandelt wird und wer nicht, je nach Überlebenschance. Das droht derzeit bereits in Österreich.

Wo gilt jetzt 2G und was bedeutet das für mich?

Bund und Länder haben sich auf gemeinsame Richtwerte geeinigt, die die sogenannte 2G-Regel auslösen. Zutritt zu vielen Bereichen des öffentlichen Lebens gibt es dann nur noch für Geimpfte und Genesene. Liegt der sogenannte Hospitalisierungswert über drei, soll die Stufe ausgelöst werden. Er gibt an, wie viele Corona-Patienten in den letzten sieben Tagen pro 100.000 Menschen in Krankenhäuser aufgenommen worden sind. In allen Bundesländern bis auf Niedersachsen, Schleswig-Holstein und dem Saarland liegt dieser Wert über 3, in Baden-Württemberg derzeit bei 5,7 (Stand 18. November).

Was ändert sich damit im Südwesten?

Da in Baden-Württemberg bereits die bisherige Alarmstufe gilt, ändert sich damit zunächst wenig. Kultur, Gastronomie, Freizeiteinrichtungen und Sportanlagen sind für Ungeimpfte schon jetzt tabu. Die Regeln finden Sie hier in ausführlicher Form. Neu sind allerdings zusätzliche 3G-Regeln am Arbeitsplatz sowie in öffentlichen Verkehrsmitteln.

Was ist mit Kindern bis 17 Jahren?

Die 2G-Regel soll künftig auch für 12- bis 17-Jährige gelten. Nach den Plänen der Landesregierung müssen Schüler entweder geimpft oder genesen sein, um ins Restaurant zu dürfen. Damit sollen mehr Jugendliche dazu motiviert werden, sich impfen zu lassen. Eine Übergangsregel soll nach Angaben der Landesregierung aber eingerichtet werden, die bis nach Weihnachten gelten soll. Bislang können Jugendliche ihren Schülerausweis als Testnachweis nutzen, da in Schulen ohnehin mehrmals pro Woche getestet wird. Sie waren damit bisher von der 2G-Regel und der PCR-Test-Pflicht befreit.

Wann gilt 2G-Plus und was heißt das genau?

Liegt der Hospitalisierungswert über sechs, haben auch Geimpfte und Genesene für bestimmte Einrichtungen nur noch dann Zutritt, wenn sie einen negativen Schnelltest vorweisen können. Kretschmann nannte als Beispiele hier Bars und Diskotheken, wo das Ansteckungsrisiko als erhöht gilt. Möglich seien laut ihm dann auch Teilnehmerobergrenzen für Veranstaltungen.

Und wenn der Wert noch höher liegt?

Ab einem Wert von neun sollen zusätzliche Maßnahmen und Einschränkungen möglich sein. Kontaktbeschränkungen könnten dann für alle gelten, unabhängig vom Impfstatus. Auch Veranstaltungen könnten dann wieder abgesagt werden. Reiche das nicht aus, könnten in Hotspots, also in Regionen, in denen die Inzidenzen besonders hoch sind, auch Ausgangssperren für Ungeimpfte verhängt werden, so Kretschmann.

Was gilt bei der Arbeit?

Künftig soll hier nach dem 3G-Prinzip eine Pflicht gelten, den Nachweis der Impfung, des Genesenenstatus oder eines negativen Testergebnisses vorlegen zu müssen, wenn man im Büro arbeiten will. Die Nachweise müssen täglich erbracht werden. Für Ungeimpfte bedeutet das wahrscheinlich: Zwei Mal pro Woche können sie kostenlose Tests beim Arbeitgeber in Anspruch nehmen, die übrigen Nachweise müssen sie selbst erbringen.

Pflegekräfte in Heimen und Krankenhäusern sollen sich verpflichtend impfen lassen, auch Ärzte. Damit wird erstmals eine Impfpflicht ...
Pflegekräfte in Heimen und Krankenhäusern sollen sich verpflichtend impfen lassen, auch Ärzte. Damit wird erstmals eine Impfpflicht eingeführt. | Bild: Christoph Schmidt

Für wen soll bald eine Impfpflicht gelten?

Für Pfleger und Ärzte hauptsächlich. Wer im Krankenhaus arbeitet oder im Pflegeheim und somit mit besonders vulnerablen Menschen arbeitet, soll sich künftig verpflichtend impfen lassen. Damit rückt der Bund erstmals davon ab, keine Impfpflicht auszusprechen.

Wo kann man sich testen lassen?

Seit Mitte November gibt es wieder kostenlose Tests, jeder Bürger darf sich ein Mal pro Woche testen lassen. Testzentren in der Region finden Sie hier.

Gibt es wieder eine Homeofficepflicht?

Nein, das nicht. Aber Arbeitgeber sind verpflichtet, ihren Mitarbeitern diese Möglichkeit einzuräumen. Wer also im Homeoffice arbeiten möchte, kann das tun. Kretschmann ruft eindringlich dazu auf, das wo immer möglich, auch wahrzunehmen.

Kann man als Ungeimpfter noch öffentliche Verkehrsmittel nutzen?

Ja, aber auch hier gilt die 3G-Regel: Geimpfte und Genesene können ihr Zertifikat vorweisen, Ungeimpfte müssen einen aktuellen Testnachweis dabei haben.

Was ist mit Freizeitangeboten?

Hier ändert sich in Baden-Württemberg nichts – die 2G-Regelung gilt nun aber bundesweit. Ungeimpfte haben in der Alarmstufe keinen Zutritt zu Schwimmbädern, Saunen, Museen, Bibliotheken oder Fitnessstudios. Alles, was drinnen stattfindet, ist für sie tabu.

Kann man als Ungeimpfter noch in Hotels übernachten?

Bislang ist das möglich mit negativem Test, das soll sich nun aber ändern und für Ungeimpfte gar nicht möglich sein.

Kann ich wenigstens noch zum Frisör?

In Baden-Württemberg geht das in der aktuellen Alarmstufe nur noch mit PCR-Test. Diskutiert wurde, dass dies für Ungeimpfte gar nicht mehr möglich sein soll. Ob dieser Bereich unter die 2G-Regel fallen könnte, muss das Land noch entscheiden.

Wie sollen Hochbetagte in Pflegeheimen besser geschützt werden?

In Alten- und Pflegeheimen soll künftig eine tägliche Testpflicht gelten – sowohl für Besucher als auch für Mitarbeiter und zwar unabhängig vom Impfstatus. Das ist in Baden-Württemberg bereits der Fall.

Was kostet es, wenn man sich nicht an die Regeln hält?

Das entscheiden nach wie vor die Ordnungsämter, der Ermessensspielraum ist groß. Die Mindeststrafen sollen künftig aber nach oben korrigiert werden. Für die Teilnahme an einer Veranstaltung ohne gültigen 2G-Nachweis können in Baden-Württemberg schon bisher bis zu 1000 Euro fällig werden. In jedem Fall will das Land nun schärfer kontrollieren.

Wie soll das mit den Boosterimpfungen denn nun funktionieren?

Jeder soll schriftlich darüber informiert werden, dass er nach sechs Monaten Anspruch auf eine Auffrischungsimpfung hat. Damit die Bürger auch zu einer Impfung kommen, will der Bund die Impfzentren bis April wieder finanziell unterstützen. In Baden-Württemberg setzt man dagegen weiter auf die mobilen Impfteams. Diese sollen allerdings auch aufgestockt werden. Die ursprünglich 30 Impfteams wurden vor einigen Wochen auf 80 angehoben, in den nächsten zwei Wochen sollen weitere 75 hinzukommen. Einen Überblick der Angebote in der Region finden Sie hier.

Und was ist mit den Hausärzten?

Bislang beteiligen sich nicht alle niedergelassenen Ärzte an den Impfungen. Die Begründungen liegen häufig in dem hohen Bürokratieaufwand und der niedrigen Vergütung der Impfungen. Diese wurde aufgestockt und soll nun nochmals erhöht werden, damit sich mehr Ärzte an den Impfungen beteiligen. „Ihr Land braucht Sie, bitte weiten Sie ihr Impfangebot aus“, so Kretschmann in einem Appell an die Ärzte. Zusätzliche Impftermine an Samstagen würden schon viel helfen, so der Ministerpräsident.

Ab wann gelten diese Änderungen?

Der bisherige Notstand läuft am 24. November aus. Bis zum 15. Dezember können die Länder noch Verordnungen anwenden, die auf der derzeitigen Rechtsgrundlage, also dem alten Infektionsschutzgesetz, basieren. Der Bundesrat hat den Änderungen des Infektionsschutzgesetzes zugestimmt.

Die Landesregierung muss die Beschlüsse der Ministerpräsidentenkonferenz aber noch in eine Verordnung gießen. Die neue Verordnung soll am Donnerstag in Kraft treten.