Nachdem die Schweizer Aufsichtsbehörde Bazl in dieser Woche mit dem neuen Betriebsreglement (BR 14) mehr An- und Abflüge sowie geringere Flughöhen am Flughafen Zürich genehmigt hat, drohen jetzt die betroffenen deutschen Landkreise mit juristischen Schritten gegen das BR 14. Da die Veränderungen zu "Mehrbelastungen von bis zu 10 000 Flugbewegungen" über der Region führen würden, prüfe man eine Klage vor dem Schweizer Bundesverwaltungsgericht, heißt es in einer gemeinsamen Mitteilung der drei Landkreise Waldshut, Konstanz und Schwarzwald-Baar sowie der durch den Flugverkehr besonders belasteten Gemeinde Hohentengen.
Die Genehmigung das Flughafenantrags durch das Bazl sei "zum jetzigen Zeitpunkt kein Beitrag zur Lösung" des jahrzehntealten Flugverkehrsproblems, empören sich die Unterzeichner. Sie fordern statt Konfrontation einen zmfassenden Einigungsprozess, an dem alle Seiten – vom Bund übers Land und die Gemeinden bis hin zu Bürgerinitiativen beteiligt werden. "Hierzu reichen wir die Hand", so die Landräte.
Wäre eine Klage überhaupt erfolgreich?
Fraglich ist allerdings, wieweit eine Klage überhaupt erfolgreich wäre. Folgt man einem Schreiben, das der Landkreis Waldshut bereits vor zweieinhalb Jahren in Kenntnis auch der anderen betroffenen Landkreise verfasst hat, so dürfte sich ein Schweizer Gericht in dieser Frage kaum für zuständig erklären. Bereits 2005 habe nämlich das höchste Schweizer Bundesgericht hinsichtlich der umstrittenen Anflugverfahren auf das sogenannte Territorialprinzip verwiesen, schrieb im August 2015 der Erste Landesbeamte Jörg Ganzer eine Mail an das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung. Sein Fazit damals schon: "Rechtlich können die hiesigen Kommunen entsprechende Beschränkungen deshalb nur auf deutschem Verwaltungsweg mit Unterstützung ihres Amtes erreichen."
Erneut schalteten sich Waldshuter Bundestagsabgeordnete in die Diskussion ein. "Die Schweiz stellt uns damit mal wieder vor vollendete Tatsachen", erklärte Rita Schwarzelühr-Sutter (SPD): "Wer so mit seinem Nachbarn umgeht, vergiftet das Klima." Und der CDU-Abgeordnete Felix Schreiner warnte: „Es ist Öl in ein Feuer, das auf Seite der südbadischen Bevölkerung zunehmend größer wird.“
Unterdessen bleiben verantwortliche Politiker bei ihrer Verweigerung, eine grenzüberschreitende Umweltverträglichkeitsprüfung von der Schweiz einzufordern, wie dies jetzt die Bürgerinitiative am Hochrhein einklagen will. Politischen Entscheidungsträgern droht damit weiteres Ungemach.