Die grün-schwarze Landesregierung steht dem Gesetzentwurf des „Volksbegehrens Artenschutz – Rettet die Bienen“ in seiner vorliegenden Form kritisch gegenüber. „Das geht so nach unserer Ansicht auf gar keinen Fall“, sagte Regierungschef Winfried Kretschmann (Grüne) am Dienstag in Stuttgart. Darüber seien sich die beteiligten Ministerien einig. Der Regierungschef nannte explizit den Paragraf 34 des von der Initiative Pro Biene vorgelegten und zur Entscheidung stehenden Gesetzentwurfs, der ein völliges Verbot von Pestiziden in Schutzgebieten vorsieht. Auch der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln und Bioziden, die für den Ökolandbau zugelassen sind und Verwendung finden, wäre damit verboten.

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„Das hätte dramatische Folgen für rund Tausende ökologisch und konventionell wirtschaftende Landwirte“, so Kretschmann. Ein Drittel der landwirtschaftlichen Nutzfläche in Baden-Württemberg liege in Schutzgebieten. „Die Landwirtschaft dort hat ja gerade den Zweck, die Kulturlandschaften gegen Siedlungsdruck und Straßenbau zu erhalten“, sagte Kretschmann.

Landwirte fürchten durch das Volksbegehren um ihre berufliche Existenz – wie hier drastisch dargestellt wird.
Landwirte fürchten durch das Volksbegehren um ihre berufliche Existenz – wie hier drastisch dargestellt wird. | Bild: Cuko, Katy

Derzeit werde von Landesseite noch geprüft, wie die im Gesetzentwurf ermöglichten Ausnahmen vom Spritzverbot gehandhabt werden könnten. „Das Zwischenergebnis ist, dass man das nicht über globale Ausnahmeregelungen machen kann. Das ist nicht möglich und auch nicht sinnvoll“, so Kretschmann.

Zu dem konkurrierenden Volksantrag „Gemeinsam unsere Umwelt schützen“, den baden-württembergische Bauern-, Weinbau- und Landwirtschaftsverbände initiiert haben und den der Landesbauernverband am Mittwoch in Weinsberg vorstellen will, wollte sich Kretschmann bei seiner wöchentlichen Regierungspressekonferenz nicht äußern. „Das können die machen. Aber unser Problem ist, uns zum Volksbegehren zu positionieren“, sagte er.

Eine Passantin in Stuttgart spricht mit einem der Unterschriftensammler für das Volksbegehren Artenschutz.
Eine Passantin in Stuttgart spricht mit einem der Unterschriftensammler für das Volksbegehren Artenschutz. | Bild: Marijan Murat


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Insgesamt zeige sich aber, dass man in Baden-Württemberg – anders als in der Schweiz – bislang keine Erfahrung im Umgang mit diesem Instrument direkter Demokratie haben. „Das läuft jetzt sehr holprig, diese Erfahrungen müssen wir machen und dann Konsequenzen daraus ziehen“, so der Regierungschef. Ein grundsätzliches Problem beim Volksentscheid sei zudem, dass er schwerer revidierbar sei als ein Parlamentsbeschluss, wenn sich die Entscheidung als falsch herausstelle. „Entscheidet das Parlament, weiß man wenigstens, wer es war.“