Der Fluglärm wird nun auch den Schweizern zuviel. Die eidgenössische Aufsichtsbehörde für den Flugverkehr, das Bazl, kündigte eine Begrenzung der Starts und Landungen am Zürcher Flughafen in den Nachtstunden zwischen 22 und 24 Uhr an. Sie sollen auf dem heutigen Stand eingefroren werden, wie es heißt: auf bis zu 32 Landungen für die Zeit von 21 Uhr an sowie ab 22 Uhr auf maximal 24 Landungen pro Stunde. Nach 22.20 Uhr sollen Starts auf höchstens 11 begrenzt werden.
Grundlage dieser ersten Maßnahme gegen "die Überschreitung der zulässigen Lärmbelastung in der Nacht" ist der jährlich verfasste Bericht der Flughafenbetreiberin Zürich Flughafen AG. Demnach habe im Jahr 2016, dem jüngsten Prüfungsjahr also, die Lärmbelastung tagsüber "weitgehend eingehalten" werden können, wie das Bazl in einer Mitteilung bekannt gibt. Dagegen sei es in den Nachtstunden zwischen 22 und 24 Uhr "zu teilweise erheblichen Überschreitungen der zulässigen Lärmbelastung" gekommen.
Große Zahl an Verspätungen
Als Grund für die "markante Überschreitung" des nächtlichen Fluglärms nennt die Schweizer Behörde die große Zahl an Verspätungen, die sich am Abend aufbauen würden. Abhilfe verspricht man sich von den teilweise schon im Bau befindlichen Schnellabrollwegen, von denen die erste auf Piste 28 demnächst in Betrieb gehen soll.
Sie dienten "nicht zur Erhöhung der Kapazität, sondern ausschließlich zur pünktlicheren Abwicklung der Landungen ab 21 Uhr", heißt es beim Bazl. Mit dieser Maßnahme sowie der Begrenzung der Abflüge "nach 22.20 Uhr sollen die verspäteten Abflüge nach 23 Uhr reduziert werden", heißt es weiter.
Auf deutscher Seite werden die Ankündigungen der Schweizer Aufsichtsbehörde zurückhaltend aufgenommen. Ob sich die Maßnahmen letztlich zugunsten der Bevölkerung Südbadens auswirken, lässt sich derzeit aber kaum vorhersagen.
Großer Unmut über Erweiterungspläne des Flughafens
Während aus der Politik am Mittwoch noch keine Stimmen vorlagen, gibt es erste Äußerungen der kritischen Bürger vom Hochrhein. Sie sehen in einer Deckelung der An- und Abflüge nach 21 Uhr diesseits des Rheins keinerlei Entlastung, sondern "lediglich keine Mehrbelastung", wie es Wolfgang Schu von der Bürgerinitiative gegen Flugverkehrsbelastung ausdrückt.
Als "absurd" bezeichnet er Äußerungen, nach denen die mit rund 40 Millionen Schweizer Franken kalkulierten Arbeiten am Pistensystem nicht für eine Kapazitätssteigerung gebaut würden. "Schnellabrollwege waren zur Kapazitätssteigerung vorgesehen und sie werden tagsüber genutzt, wenn der Flughafen während Hubspitzen verdichtet beflogen wird," hält Schu dagegen.
Der Unmut über Erweiterungspläne des Zürcher Flughafens auf deutscher Seite ist erheblich. Zuletzt machten die vom Flugverkehr besonders betroffenen Landkreise Waldshut, Konstanz und Schwarzwald-Baar sowie die in der Einflugschneise des Flughafens liegende Gemeinde Hohentengen bekannt, dass der Hamburger Anwalt Marco Nunez Müller eine Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht St.Gallen gegen künftige An- und Abflugverfahren im Rahmen der Teilgenehmigung des sogenannten Betriebsreglement 2014 eingereicht haben.
Dabei geht es um die Frage, warum das benachbarte Deutschland nicht über die Planungen und deren Folgen transparent informiert wird. So hat sich die Schweiz im Rahmen des Espoo-Abkommens verpflichtet, bei Projekten mit grenzüberschreitenden Auswirkungen entsprechende Umweltverträglichkeitsprüfungen zu erstellen. Die grünschwarze Landesregierung lehnt diesen Schritt aber ohne Begründung ab.
Auf Expansionskurs
Der Flughafen Zürich ist ein Hub, ein Luftfahrt-Drehkreuz, das erheblich von sogenannten Umsteigepassagieren zu Kurz-, Mittel- und Langstreckenflügen ab Zürich lebt. Nach einem Einbruch der Passagierzahlen zu Beginn des Jahrtausends infolge des Terrorangriffs auf das World-Trade-Center und dem Niedergang der Schweizer Fluggesellschaft Swiss erholte sich der Hub wieder. Inzwischen rechnet der Airport mit deutlich mehr Flügen in den kommenden Jahren. Außerdem wird die Mindesthöh beim Start von vierstrahligen Maschinen nach Norden abgesenkt, außerdem dürfen schwere Langstreckenjets auch noch spät am Abend starten. Das erlaubt das neue teilgenehmigte Betriebsreglement 2014.