Peter Längle ist deutscher Staatsbürger, lebt aber seit 25 Jahren in der Schweiz. Er ist es gewohnt problemlos die Grenze zu passieren. Doch in Zeiten von Corona ändert sich alles: Was vor kurzem noch selbstverständlich schien, ist von heute auf morgen plötzlich verboten.

„Ich musste nach Konstanz, um mein Auto abzuholen. Die Reparatur hat etwas länger gedauert“, erzählt Längle im Gespräch mit dem SÜDKURIER. Praktisch, denkt er sich – wenn er schon mal hier ist, kann er doch gleich seinen Teppich aus der Reinigung mitnehmen.

Auf der Rückfahrt in die Schweiz wird er von Zollbeamten aus dem Verkehr gezogen, denn: „Es wird vom Schweizer Zoll jegliche Wareneinfuhr, auch wenn sie noch so unbedeutend ist, zurückgewiesen“, sagt der Kreuzlinger. Einkäufe tätigen oder den gereinigten Teppich im Ausland abholen, ist derzeit streng verboten.

Längle ist überrascht, kann die Aufregung um seinen kleinen Abstecher zur Reinigung nicht nachvollziehen. Trotzdem lassen ihn die Grenzwächter nicht ins Land. Den Teppich muss er zurückbringen. Was bei Peter Längle bleibt, ist Unverständnis, „weil ich im Internet keine rechtliche Grundlage für diese Maßnahme finden konnte.“

Und da ist Längle nicht der Einzige. Auch Berufspendler, die täglich die deutsch-schweizerische Grenze passieren, gehen oft noch schnell nach der Arbeit zum Einkaufen. Ist das wirklich untersagt?

Die Bundespolizei klärt auf: „Ja. Auch für Berufspendler ist es verboten, im anderen Land einzukaufen“, sagt Bundespolizeisprecherin Carolin Bartelt auf Nachfrage. Diese Einschränkung sei in der baden-württembergischen Landesverordnung zur Eindämmung des Virus festgelegt worden.

Einkäufe sind auch für Pendler kein triftiger Grund

Warum? Grundsätzlich ist es so, dass Bürger die Grenze nur passieren dürfen, wenn es einen triftigen Grund dafür gibt – sie also etwa Berufspendler sind oder Waren in einem Lastwagen über die Grenze bringen.

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„Diese Ausnahme für Grenzgänger bezieht sich aber ausschließlich und ausdrücklich auf den direkten Weg zur Arbeit und zurück“, sagt Bartelt. Ein Umweg zum Einkaufen ist im anderen Land also untersagt. „Wir kontrollieren die Fahrzeuge zwar nicht nach Einkäufen. Wenn uns aber bei einer Kontrolle so etwas auffällt, kann es sein, dass die Landespolizei informiert wird“, sagt Bartelt.

Auch in der Schweiz sind Einkäufe von Pendlern verboten

Die Eidgenossen handhaben die Situation sehr ähnlich: „Personen mit Wohnsitz in der Schweiz, die nach Deutschland zum Einkaufen fahren, verhalten sich nicht im Sinne der Maßnahmen. Dementsprechend werden Personen bei der Ausreise bereits mittels Plakaten darauf aufmerksam gemacht, dass eine Ausreise zu Einkaufszwecken nicht zulässig ist. Widerhandlungen können mit einer Busse bestraft werden“, sagt der Mediensprecher der eidgenössischen Zollverwaltung, Matthias Simmen, auf Nachfrage des SÜDKURIER.

Auch die Schweiz verbietet ihren Bürgern also Einkäufe nach der Arbeit in Deutschland. Wie hoch die Strafen genau sind, teilte Simmen nicht mit. Es werde im Einzelfall entschieden.

Über die Regelung informieren auch Kette wie der Drogeriemarkt dm in seinen grenznahen Filialen, hier ein Bild aus Konstanz. ...
Über die Regelung informieren auch Kette wie der Drogeriemarkt dm in seinen grenznahen Filialen, hier ein Bild aus Konstanz. Gleichzeitig wird eine Rücknahme der Waren ausgeschlossen. | Bild: Dose, Dominik

Schon auf dem Parkplatz stehen kann gefährlich sein

In Deutschland hingegen kann es definitiv teuer werden. Der Pressesprecherin zufolge handele es sich nämlich in diesem Fall „streng genommen“ um die Missachtung der Verordnung. Geldstrafen in Höhe von bis zu 25.000 Euro sind möglich. Gleiches gelte, wenn Schweizer auf einem Parkplatz eines deutschen Supermarktes von der Polizei erwischt werden – egal ob sie Berufspendler sind, oder nicht.

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Auch für Menschen wie Peter Längle, also Deutsche mit Wohnsitz in der Schweiz, oder für Schweizer, die in Deutschland leben, ist es verboten ins andere Land zum Einkaufen zu fahren – auch wenn es für Zollbeamte schwierig ist das im Einzelfall nachzuweisen: „Wir appellieren hier an die Vernunft der Menschen. Fahrten ins Ausland zum Einkaufen sind für Jedermann verboten“, sagt Bartelt.

Grenzgänger, die von dieser Regelung nichts wissen, bleiben teilweise auf Ihren Einkäufen sitzen. Denn manche Supermärkte sind zwar kulant und nehmen Produkte wieder zurück. Aber frische Produkte aus dem Kühlregal und Tiefkühlkost dürfen keinesfalls in den Warenbestand zurückgenommen werden. Peter Längle hatte Glück und konnte seinen Teppich wieder zurückbringen. Ob er ihn in Tagen, Wochen oder Monaten abholen darf, weiß er nicht.