Lust auf eine Wanderung in den Schweizer Alpen, ein Bad in einem Schweizer See oder eine echte Schweizer Rösti? All das ist ab Montag wieder möglich. Ab dem 15. Juni sind die bisherigen Reisebeschränkungen zwischen der Schweiz und Deutschland aufgehoben.
Doch was muss ich bei einem Besuch oder Urlaub in der Schweiz in Sachen Corona-Regeln beachten? Und was hat überhaupt offen? Wir haben einen Überblick zusammengestellt.
Tanzen und Trinken nur bis Mitternacht: Diese Regeln gelten in Restaurants, Bars und Diskotheken
Bereits seit dem 11. Mai empfangen Schweizer Restaurants, Bars und Kneipen wieder Gäste und seit dem 6. Juni dürfen auch Diskotheken und Nachtclubs wieder öffnen. In Restaurants und Bars müssen alle Gäste sitzen, der Steh-Apéro an der Theke ist nach wie vor nicht möglich. Eine Begrenzung der Gästezahl pro Tisch gibt es nicht mehr, allerdings muss mindestens eine Person pro Gruppe ihre Kontaktdaten angeben, wenn mehr als vier Personen an einem Tisch sitzen.

Zwischen einzelnen Gästegruppen sind Mindestabstände von zwei Metern oder trennende Elemente wie Plexiglasscheiben vorgeschrieben. In Diskotheken oder Clubs müssen alle Besucher ihre Kontaktdaten angeben, wenn die Mindestabstände, beispielsweise bei Konzerten, nicht eingehalten werden können.
Zudem gelten Einlassbeschränkungen: Maximal 300 Besucher dürfen sich gleichzeitig in einem Club oder einer Disko aufhalten. Sowohl Restaurants, Bars als auch Diskotheken müssen in der Schweiz derzeit spätestens um Mitternacht schließen.
Ferienwohnungen, Campingplätze und Hotels: Wo sie jetzt noch eine Unterkunft finden
Wer seinen Sommerurlaub in der Schweiz auf einem Campingplatz oder in einer Ferienwohnung verbringen will, muss sich beeilen. Wie Schweizer Medien berichten, sind viele dieser Unterkünfte bereits reserviert. „Die meisten unserer Plätze sind von Mitte Juli bis Mitte August ausgebucht“, wird etwa ein Sprecher des Touring Clubs Schweiz (TCS) in der Berner Zeitung „Der Bund“ zitiert. Der TCS ist laut eigenen Angaben der größte Schweizer Camping-Anbieter.
Der Grund für den Ansturm auf Campingplätze und Ferienwohnungen: Viele Schweizer verbringen ihren Sommerurlaub dieses Jahr in der Heimat. Platz hat es aber noch, nämlich in Hotels, vor allem in den Städten und Regionen, die sonst von ausländischen Feriengästen überrannt werden wie dem Berner Oberland mit den Orten Interlaken und Grindelwald.
Doch die Not dieser Feriendestinationen ist ein Glück für Schnäppchenjäger: Viele Hotels locken mit Rabatten oder einer Gratisnacht.
Diese Regeln gelten bei Spaziergängen, Wanderungen und im Schwimmbad

Das bisherige Versammlungsverbot gilt seit dem 6. Juni nicht mehr. Neu dürfen sich maximal 30 Personen spontan im öffentlichen Raum treffen. Dabei soll weiterhin auf einen Abstand von mindestens zwei Metern zu anderen Personen oder Gruppen geachtet werden. Das gilt auch beim Spazieren oder Wandern.
Die Vereinigung der Schweizer Wanderweg-Fachorganisationen bittet eindringlich darum, eine Schutzmaske zu tragen, wenn die Einhaltung des Mindestabstandes nicht möglich ist. Lasse sich der Abstand nur für kurze Zeit nicht einhalten, etwa beim Kreuzen auf schmalen Wegen, müsse jedoch keine Maske aufgesetzt werden.
Auch Frei- und Hallenbäder sowie Wellnessanlagen in der Schweiz haben seit dem 6. Juni wieder geöffnet. Der Entspannung nach einer schweißtreibenden Wanderung steht also nichts im Weg, solange man die jeweils geltenden Hygiene- und Abstandsregeln vor Ort einhält.
Muss ich auf Ausflugsschiffen oder in Bergbahnen eine Maske tragen?
Züge und Busse verkehren innerhalb der Schweiz bereits seit Längerem wieder mit einem dichteren Fahrplan. Am 6. Juni durften auch Anbieter des touristischen Verkehrs wie Bergbahnen und Schiffe den Betrieb aufnehmen. Der grenzüberschreitende Schweizer Schiffsverkehr, beispielsweise auf dem Bodensee, ist erst ab dem 15. Juni wieder möglich.

Eine Maskenpflicht besteht im öffentlichen Nah- und Fernverkehr nicht, allerdings empfehlen die Schweizer Behörden dringend, eine Mund-Nasen-Maske zu tragen, wenn der Mindestabstand von zwei Metern zu anderen Personen oder Gruppen nicht eingehalten werden kann. Reisen zu Stoßzeiten sollen wenn möglich vermieden werden.
In Schweizer Bussen und Postautos gilt nach wie vor meistens: Hinten einsteigen. Tickets können in der Regel nur online oder am Automaten gelöst werden und nicht beim Busfahrer.
Was droht, wenn man die Corona-Regeln in der Schweiz nicht einhält?
Kann ich ins Museum, den Zoo, oder ins Theater?
Einige Museen empfehlen, vorab ein Online-Zeitticket zu lösen, das den Einlass einzig zu einer bestimmten Uhrzeit erlaubt. Denn vielerorts ist der Zutritt nur für eine bestimmte Anzahl Personen gestattet. Auch das freie Schlendern von Raum zu Raum ist in vielen Museen derzeit nicht möglich, da sich nicht zu viele Personen auf einmal in einem Saal aufhalten dürfen.

Zoos handhaben den Eintritt unterschiedlich: Während der Zoo Basel weiterhin auf den Ticket-Verkauf vor Ort setzt, stellt der Zoo Zürich pro Tag ein Kontingent von 3000 Online-Tickets zur Verfügung. Damit die Abstandsregeln eingehalten werden können, herrschen in vielen Zoos Einschränkungen: In Zürich und Basel bleiben kleinere Tierhäuser geschlossen und in den geöffneten Tierhäusern werden die Besucherströme in eine Richtung gelenkt.

Für den Theater- oder Kinobesuch empfiehlt es sich, Tickets vorab online zu kaufen. In den einzelnen Kino- und Theatersälen sind maximal 300 Personen erlaubt und zwischen den einzelnen Besuchern oder einzelnen Gruppen müssen Abstände von mindestens zwei Metern eingehalten werden, etwa durch das Freilassen von Sitzplätzen. Ist das nicht möglich, gilt entweder eine Maskenpflicht oder die Kontaktdaten der Besucher werden erfasst.
Während die meisten Kinos seit dem 6. Juni wieder geöffnet sind, bespielen noch nicht alle Schweizer Theater ihre Bühnen, einzelne setzen auf Freiluft- oder Online-Aufführungen.
Finden auch größere Veranstaltungen in der Schweiz wieder statt?
Seit dem 6. Juni dürfen in der Schweiz wieder alle Arten von Veranstaltungen, von Familienanlässen bis zu Konzerten oder Messen, stattfinden. Wie in Kinos oder Theatern sind aber auch hier maximal 300 Besucher erlaubt. Kann der vorgeschriebene Mindestabstand von zwei Metern zu anderen Personen oder Gruppen nicht eingehalten werden, gilt entweder eine Maskenpflicht oder die Kontaktdaten werden erfasst.
Für Sportveranstaltungen gelten dieselben Regeln wie für alle anderen Veranstaltungen. Wettkämpfe in Sportarten mit ständigem, engem Körperkontakt, wie Schwingen, Judo, Boxen oder Paartanz bleiben voraussichtlich bis 6. Juli 2020 untersagt.
Die Schweizer Regierung wird am 24. Juni über das weitere Vorgehen bei Veranstaltungen mit bis zu 1000 Personen und weitere Lockerungen entscheiden. Großveranstaltungen mit mehr als 1000 Personen bleiben bis und mit 31. August untersagt.
Shoppen ist in der Schweiz auch ohne Maske möglich

Im Gegensatz zu Baden-Württemberg gilt beim Einkaufen in Läden keine Maskenpflicht. Anders sieht es bei „Dienstleistungen mit Körperkontakt“ wie in Friseur- oder Massagesalons aus: Hier muss eine Mund-Nase-Maske aufgesetzt werden.
Allerdings müssen auch in Schweizer Supermärkten und Boutiquen die geltenden Abstands- und Hygieneregeln eingehalten werden. Deshalb setzen Läden entsprechende Schutzkonzepte um, beispielsweise durch Einlassbeschränkungen, Abstandsmarkierungen auf dem Boden oder Plexiglaswände an der Kasse.
Und obwohl das schweizerische Bundesamt für Gesundheit in seinen Empfehlungen schreibt, dass das „Bezahlen mit Bargeld kein erhöhtes Ansteckungsrisiko“ darstellt, empfehlen einige Branchenverbände das kontaktlose Zahlen mit Bankkarten.