Von den seit Samstag landesweit gültigen Ausgangsbeschränkungen ist am dritten Adventswochenende – zumindest tagsüber – in vielen Innenstädten wenig zu sehen gewesen. Mit Blick auf die anstehende Schließung des Handels zogen unzählige Menschen los, um Weihnachtsgeschenke zu kaufen. „Das sind reine Panikkäufe“, sagte die Hauptgeschäftsführerin des Handelsverbands Baden-Württemberg, Sabine Hagmann.

Fußgängerzonen wie in Stuttgart und Reutlingen waren rappelvoll. Viele hätten schnell noch Weihnachtsgeschenke kaufen wollen, sagte die Handelsverbands-Geschäftsführerin.

Aber auch Klopapier, Zitronat und Puderzucker beispielsweise seien hier und da ausverkauft gewesen. „Das kommt auch wieder“, beruhigte Hagmann. „Da braucht man sich keine Sorgen machen.“

Ruhige Lage in der Region

In der Region blieb die Lage jedoch ruhig. SÜDKURIER-Mitarbeiter etwa aus Pfullendorf, Donaueschingen, Hüfingen und Bräunlingen meldeten für den Samstag kaum mehr Betrieb in den Innenstädten, als es sonst der Fall gewesen wäre.

Auch in Konstanz gab es am Samstag keinen Ansturm. Es herrschte Betrieb, aber kein Gedränge. Auch in Singen blieb der große Ansturm aus – trotz Eröffnung des neuen Einkaufszentrums Cano.

In Villingen-Schwenningen und St. Georgen gab es vor einigen Läden längere Schlangen, dasselbe gilt für Bad Säckingen. Meist waren dabei aber kleinere Läden betroffen, die wegen ihrer begrenzten Fläche nur wenige Menschen einlassen dürfen.

Klopapier auf der Rückbank in Meßkirch. Hamsterkäufe blieben jedoch aus.
Klopapier auf der Rückbank in Meßkirch. Hamsterkäufe blieben jedoch aus. | Bild: Julia Lutz

Die von Bund und Ländern beschlossene Schließung weiter Teile des Einzelhandels ab Mittwoch sei kurz vor Weihnachten eine schlimme Nachricht auch für die Beschäftigten, machte die Hauptgeschäftsführerin Hagmann deutlich. Die Menschen müssten mitunter in Kurzarbeit, verlören einen Teil ihres Einkommens oder gar den Job.

Für manche Händler könnte es das Aus bedeuten

Sie habe Verständnis, dass die Politik wenig Erfahrung im Umgang mit einer Pandemie habe und im Zweifel zügig handeln müsse, so Hagmann. Aber wochenlang hätten Politiker einen Lockdown quasi ausgeschlossen. Die Schäden, die jetzt entstehen könnten, bedeuten aus ihrer Sicht für manche Händler das Aus. „Das ist irreparabel, wie da mitten im Weihnachtsgeschäft eingegriffen wird.“

Blick in die Waldshuter Kaiserstraße am frühen Samstag-Nachmittag.
Blick in die Waldshuter Kaiserstraße am frühen Samstag-Nachmittag. | Bild: Ursula Freudig

Manche hätten die Preise schon reduziert, um die Ware mit weniger Verlust zu verkaufen, als wenn man sie wegschmeißen müsse. Es komme jetzt darauf an, schnell Entscheidungen zu treffen, wer die Schäden trägt, wie Insolvenzen vermieden und Arbeitsplätze gerettet werden können, sagte Hagmann.

Strobl: Polizei kontrolliert landesweit

Innenminister Strobl rief die Menschen auf, sich an die neuen Regeln zu halten. Die Polizei werde die Maßnahmen gegen die Corona-Pandemie landesweit kontrollieren. „Zunächst gilt es, den Menschen mit Augenmaß die neuen Regeln nahe zu bringen“, sagte der CDU-Politiker. „Die Polizei wird die Einhaltung überwachen.“

Die Polizei in der Landeshauptstadt beispielsweise überprüfte in der Nacht zum Sonntag rund 500 Autos und 800 Personen. Ein Großteil der kontrollierten Personen habe einen triftigen Grund gehabt, sich im Freien aufzuhalten. Rund 170 Personen hatten keinen solchen Grund.

Bußgeld-Höhe zunächst unklar

In der zweitgrößten Stadt Baden-Württembergs, Mannheim, kontrollierte die Polizei 434 Autos und 512 Personen. 67 Personen hätten dabei gegen die Vorgaben verstoßen. Insgesamt sei die Nacht aber ruhig verlaufen.

Strobl warnte davor, sich über die Ausgangsbeschränkung am Abend und in der Nacht hinwegzusetzen: „Wer nach 20 Uhr unterwegs ist, sollte einen guten Grund haben, der von der neuen Corona-Verordnung gedeckt ist. Wer sich dann ohne triftigen Grund in der Öffentlichkeit aufhält, muss mit einem Bußgeld rechnen.“

Dessen Höhe war zunächst unklar. Ein Sprecher des Sozialministerium sagte auf SÜKDURIER-Anfrage, dass das Vergehen noch nicht im Bußgeldkatalog stehe, dennoch könnten bereits Strafen verhängt werden: „Bei Erstverstößen dürfte sich die Höhe analog zu Verstößen gegen Abstandsgebot und Maskenpflicht zwischen 50 und 250 Euro bewegen“, so der Sprecher. (dpa / sk)