Wegen des starken Anstiegs der Infektionszahlen ruft Baden-Württemberg die höchste Corona-Alarmstufe aus. Weitere Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie wie eine verschärfte Maskenpflicht in der Öffentlichkeit und zusätzliche Kontaktbeschränkungen sind am Montag in Kraft getreten.

Konkret gelten seit Montag landesweit folgende Maßnahmen – unabhängig vom Inzidenzwert in der jeweiligen Region:

  • Maskenpflicht in der Öffentlichkeit, sofern der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann.
  • Private Zusammentreffen werden auf zehn Personen oder zwei Hausstände begrenzt.
  • Die Teilnehmerzahl für Veranstaltungen wird auf 100 beschränkt.
  • Kliniken sollen ihre Kapazitäten für Corona-Patienten stufenweise anpassen und nicht zwingend notwendige Behandlungen schrittweise reduzieren.
  • Die Fieber-Ambulanzen und Corona-Teststellen in den besonders betroffenen Regionen werden wieder hochgefahren. Telemedizinische Behandlungsmöglichkeiten werden ausgeweitet – zur Vermeidung von Kontakten in Arztpraxen.
  • Maskenpflicht gilt ab Klasse 5 in den weiterführenden Schulen sowie in den beruflichen Schulen nun auch im Unterricht. Die nicht-schulische Nutzung des Schulgebäudes wird eingeschränkt. An Hochschulen soll eine weitreichende Maskenpflicht auch auf den Sitzplätzen gelten.

Städte und Landkreise, deren Zahl der Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner innerhalb einer Woche über 50 liegt, können aber per Allgemeinverfügung noch schärfere lokale Maßnahmen ergreifen – wie zum Beispiel nächtliche Ausgangssperren verhängen.

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Wer muss jetzt wo genau Maske tragen?

Die Maskenpflicht gilt in ganz Baden-Württemberg in Fußgängerbereichen wie Fußgängerzonen, Parks und Marktplätzen und überall wo der Abstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann, heißt es aus dem Gesundheitsministerium. Wenn es also auf dem Fußgängerweg eng wird, muss man seit Montag eine Maske aufsetzen - oder die Straßenseite wechseln. Auch in den für den Publikumsverkehr zugänglichen Bereichen von öffentlichen Einrichtungen wie in der Bankfiliale gilt künftig die Maskenpflicht. Für Schüler ab der fünften Klasse gilt die Maskenpflicht seit Montag nicht mehr nur auf dem Schulflur, sondern auch im Klassenzimmer. Im Nahverkehr und im Einzelhandel müssen die Bürger bereits seit langem Maske tragen.

Wie wird die Maskenpflicht in der Öffentlichkeit kontrolliert?

In der Praxis dürfte das gar nicht so einfach werden. Menschenansammlungen können spontan entstehen, Fußgängerströme im Minutentakt variieren. „Niemand wird mit einem Zollstock über die Königstraße laufen und jemandem 500 Euro aufbrummen, nur weil die Maske unter der Nase sitzt“, sagte ein Sprecher des Gesundheitsministeriums. Die Behörden würden mit Augenmaß vorgehen. Die Regierung appelliert vor allem an die Eigenverantwortung der Bürger. 

Mit wem darf ich mich noch wo treffen?

Privat wie öffentlich dürfen sich künftig nur noch maximal zehn Menschen treffen - es sei denn, sie leben in höchstens zwei unterschiedlichen Haushalten. Man dürfte also noch neun Freunde aus neun verschiedenen Haushalten einladen. Ministerpräsident Winfried Kretschmannmahnte in den vergangenen Tagen aber immer wieder, die Regeln nicht auszureizen, sondern vorsichtiger zu sein als es die Politik per Verordnung vorschreibt. Die Teilnehmerzahl für Veranstaltungen wird nun grundsätzlich auf 100 Personen beschränkt.

Gilt das auch für Kultur- und Sportveranstaltungen?

Nein, dort gilt die 100-Teilnehmer-Grenze nicht. Im Kulturbereich dürfen weiterhin bis zu 500 Personen zusammenkommen - allerdings nun nur noch mit Maske. Für Sportveranstaltungen gilt eine Verordnung aus der Feder des Kultusministeriums: Im Nicht-Profi-Bereich dürfen 500 Menschen zusammenkommen, im Profi-Bereich abhängig von der Größe der Sportstätte höchsten 20 Prozent der zulässigen Zuschaueranzahl.

Wer kontrolliert die Corona-Regeln?

Nach Angaben des Innenministeriums sind vor allem die Ortspolizeibehörden zuständig, also die Ordnungsämter der Kommunen. Die Polizei habe aber ein Auge darauf, was im öffentlichen Raum passiere, sagte ein Sprecher.

Welche Maßnahmen beinhaltet die nun ausgerufene Alarmstufe Rot noch?

In Kitas müssen die Kinder in festen Gruppen betreut werden. Die Zahl der Intensivbetten für Corona-Patienten wird erhöht und die Zahl der Test-Stationen landesweit ausgeweitet. Nicht zwingend notwendige Behandlungen in Krankenhäusern sollen schrittweise reduziert werden. Außerdem diskutieren die einzelnen Ressorts weitere Einschränkungen, etwa was die Anzahl der Personen im Einzelhandel betrifft.

Darf ich in den Herbstferien verreisen?

Dürfen schon. Aber die verantwortlichen Politiker raten den Menschen wie schon im Frühjahr, lieber zuhause zu bleiben und auf unnötige Begegnungen zu verzichten. Mancherorts besteht außerdem weiterhin ein Beherbergungsverbot - in Schleswig-Holstein etwa dürfen Feriengäste aus Pandemie-Hotspots nur aufgenommen werden, wenn sie einen negativen Corona-Test vorweisen können.

Die Landesregierung hat nun bereits die letzte von drei Warnstufen gezündet. Was kommt nach Alarmstufe Rot?

Das ist offen. Kretschmann warnte aber bereits am Wochenende: Wenn diese Einschränkungen über sieben bis zehn Tage nicht wirkten, werde man etwa die Treffen im öffentlichen Raum drastisch einschränken. Kretschmann erklärte: „Das muss jedem klar sein: Wenn das nicht geht, dann werden wir zum Schluss sehr viel härtere Maßnahmen ergreifen müssen, die dann auch tiefer ins Arbeitsleben eingreifen.“ (dpa)

 

 

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