Der Bodenseepegel kratzte zuletzt an einem Rekordtief: Dank anhaltender Trockenheit sind nun vielerorts Uferflächen begehbar, die zu dieser Jahreszeit sonst unter Wasser wären.
Doch was ist, wenn die Strandwanderung vor einem Privatgrundstück oder dem Grundstück eines Wassersportvereins verläuft? Darf man diesen neuen Steinstrand überhaupt betreten?
Beste Zeiten für Neugierige
„Grundsätzlich ist das erlaubt“, erklärt Robert Schwarz, Pressesprecher des Landratsamts Bodenseekreis – sofern es sich nicht um abgesperrte Bereiche oder ein Naturschutzgebiet handelt. „Das Eigentum der Privatleute endet nämlich nicht mit der Ufer-, sondern mit der Grundstückslinie“, sagt Schwarz. „Sobald das Wasser zurückgeht, wird das Grundstück nicht länger.“
Die gleiche Gesetzeslage gilt auch an den Uferflächen des Landkreises Konstanz, wie Jens Bittermann, Pressesprecher des Landratsamts Konstanz bestätigt. Wer also in Konstanz, Allensbach oder Radolfzell Seegrundstücke aus nächster Nähe bestaunen möchte, darf seiner Neugier freien Lauf lassen. Solange dabei natürlich die Privatgrundstücke selbst nicht betreten werden.
Blick auf Schweizer Seegrundstücke
Gleiches gilt am Seeufer auf der Schweizer Seeseite. Wie Danielle Meyer vom Informationsdienst des Kantons Thurgau bestätigt, sind auch die neuen Thurgauer Uferflächen öffentlicher Grund und somit begehbar.
Sie weist darauf hin, dass Spaziergänger behutsam mit Strandboden und Tieren im Uferbereich umgehen sollen. „Zudem ist Rücksicht auf die angrenzenden Grundeigentümer zu nehmen“, so Meyer.
Problem: Seezugang auf Schweizer Seite
Das Problem am Thurgauer Ufer ist aber, überhaupt an den See zu gelangen. Dort sind rund zwei Drittel der Uferfläche im Privatbesitz. Neugierige Strandwanderer müssen also über die wenigen öffentlichen Flächen auf die neuen Steinstränge gelangen.
Dafür bietet sich der Einstiegsbereich am Freibad Röösli in Bottighofen, das Strandbad Altnau oder den Badi- und Spielplatz in Münsterlingen an.