Es soll nicht noch ein Jahr ohne Fasnachtsveranstaltungen werden: 2022 wird die närrische Zeit wieder gefeiert werden können. Nur wie? Möglichst unbeschwert, da sind sich alle einig – doch wie das genau aussehen soll, ist weiter unklar. Dabei wollte das Land genau das Gegenteil bewirken.

Der Knackpunkt ist dabei vor allem die Saalfasnacht. Nach der neuen Corona-Verordnung ist sie entweder mit 3G möglich oder mit 2G – in letzterem Fall würden Abstandsregeln und Maskenpflicht im Saal entfallen. Dazu verkündet das Land in einer Pressemitteilung eine scheinbar klare Entscheidung der Veranstalter: „Bei Saalveranstaltungen im Inneren setzen die Verbände auf 2G für die Gäste und für alle Beteiligten“, heißt es in der Meldung.

Und Roland Wehrle, Vorsitzender der Vereinigung Schwäbisch-Alemannischer Narrenzünfte, wird zitiert: „Mit 2G können wir sehr gut leben, denn mit der Aktion ‚Narren lasst Euch impfen‘ haben wir uns an der Impfkampagne des Landes beteiligt und damit ein klein bisschen zur Impfquote in Baden-Württemberg beigetragen.“

Hespeler widerspricht

Alles klar also, keine Saalfasnacht für Ungeimpfte? Nein, bei weitem nicht. An dem Treffen zwischen Land und Narrenvereinigungen, in dessen Nachgang die Pressemitteilung versendet wurde, nahm auch Rainer Hespeler teil. Der Präsident der Narrenvereinigung Hegau-Bodensee stellt die Lage anders da. Er betonte gegenüber dem SÜDKURIER, das weiterhin jede Zunft frei entscheiden könne, ob sie auf 2G oder 3G setzt, das sei auf der Tagung auch so besprochen worden. Beides habe Vor- und Nachteile – 2G biete zwar höhere Sicherheit, schließe dafür Ungeimpfte aus. Seine Vereinigung werde deswegen keine Vorgabe aussprechen.

Auf SÜDKURIER-Nachfrage erklärt dann auch ein Sprecher des Sozialministeriums, wie der Satz zu verstehen sei: Nach Ansicht des Ministeriums sei die klare Ansicht der Narren zu erkennen gewesen, dass 2G die bessere Option sein – das habe man ausdrücken wollen. Als Vorgabe oder Festlegung möchte man den scheinbar klaren Satz aber doch nicht verstehen. Klar sei aber, so der Sprecher: 2G werde während der kommenden Fasnachtssaison sicher möglich sein – ob die dann gültige Corona-Verordnung aber auch noch 3G zulasse, sei offen. Dennoch bleibe es die Entscheidung der einzelnen Zünfte.

Auch Roland Wehrle will sich auf SÜDKURIER-Nachfrage nicht grundsätzlich auf 2G festlegen: „Letztendlich bleibt es jeder Zunft überlassen“, sagt der VSAN-Chef. Dennoch müsse allen Vereinen bewusst sein, dass sie nur mit 2G ihre Hallen und Säle füllen könnten. Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können sowie Schwangere hätten bei diesem Modell dennoch Zugang, wenn sie sich davor testen lassen, betont Wehrle.

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Einigkeit herrscht dagegen bei der Straßenfasnacht. Auch sie soll stattfinden – jedoch plant hier niemand einheitliche Regeln, eine Arbeitsgruppe des Landes und der Narren soll aber ein grundsätzliches Hygienekonzept erarbeiten, dass sich dann auf lokale Besonderheiten anpassen lässt. Im Vergleich zur Saalfasnacht stellt sich hier in Anbetracht langer Umzugsstrecken vor allem das Problem der Kontrollierbarkeit etwaiger 3G- oder 2G-Nachweise.