Bevor an Tag drei im Prozess um den Tod von Mahdi Bin Nasr über eine Verständigung und ein abgekürztes Verfahren diskutiert wird, müssen Gericht und die Zuhörer im Saal verstörende Bilder ertragen. Ein junger Rechtsmediziner aus Freiburg sagt aus, was er an den aufgefundenen Teilen des Toten noch entdecken konnte.

Und so wird deutlich, dass in diesem Fall vieles zufällig ans Licht kam: Erst entdeckte Anfang April ein Taucher in seiner Freizeit eine abgetrennte Hand im Rhein bei Breisach. Wochen später, als sich der 58-jährige Angeklagte schon gestellt hatte, fischte ein Angler einen Fuß an einer anderen Stelle aus dem Rhein.

Er war sofort tot

Vor dem Landgericht in Waldshut-Tiengen erklärt der Experte nun dem Gericht, was man mit Gewissheit sagen kann, was plausibel ist und was wegen der langen Liegezeit im Wasser nicht mehr bestätigt werden kann. Während er das tut, flackern auf den Fernsehern die Bilder aus der Rechtsmedizin im Saal.

Der Sachverständige kann bestätigen, dass die von dem Familienvater beschriebene Zerteilung des Leichnams mit einer Machete zu den Funden passt. Ebenso wie, dass die sterblichen Überreste mindestens einige Wochen im Wasser gelegen haben mussten.

Mit welchem Projektil (in der Wohnung des Toten fand man zwei) und aus welcher Distanz geschossen wurde, konnte der Mediziner dagegen nicht sagen. Der Schädel habe aber keine Merkmale eines aufgesetzten Schusses aufgewiesen.

Verständigung auf Strafkorridor

Verteidiger Waldemar Efimow sah in den Ausführungen keine Widersprüche zur Version seines Mandanten – und bat Gericht und Staatsanwalt um eine Verständigung, das Verfahren abzukürzen. Der Vorsitzende Richter Martin Hauser als auch Oberstaatsanwalt Lorenz erklärten sich dazu bereit, sofern der Angeklagte die Widersprüche in seiner Aussage aufräume – wie zum Beispiel, dass der kaum deutsch sprechende Bin Nasr ein Selbstgespräch auf Deutsch geführt haben soll, um den Tod der Familie anzukündigen.

Oder dass der Angeklagte an jenem 23. Dezember so betrunken gewesen sei, dass er sich nicht im Griff hatte. Der Angeklagte dazu: „Gott soll mich sofort töten, wenn ich nicht die Wahrheit sage.“ Er gibt aber eine „fatale Fehleinschätzung“ der Lage an jenem Tag zu. Nach einer guten halben Stunde stellt das Gericht dann klar: Für die Kammer käme eine Strafuntergrenze von sechs Jahren und einer Obergrenze von sieben Jahren infrage.

Geständnis wirkt „erheblich strafmildernd“

Die Anklageschrift sei bereits ein Friedensangebot gewesen, stellt Richter Hauser noch am ersten Tag klar. Und erneuerte am Dienstag erneut: Ohne die Aussage des Angeklagten bei der Polizei hätte es diesen Prozess vermutlich nicht gegeben. Denn ob die Spuren zu ihm geführt und ob das für eine Anklage gereicht hätte, dürfe bezweifelt werden. Das Geständnis müsse man strafmildernd erheblich berücksichtigen.

Allerdings war nach seiner Aussage vor Gericht auch klar: Auch wenn der Maulburger beteuert, in Notwehr gehandelt zu haben, war es das nicht. Sein Opfer, den er mit einer illegalen Schusswaffe in seine Wohnung verfolgte, war unbewaffnet, als er schoss.

Wegen der Verständigung auf eine Verkürzung werden nun keine weiteren Zeugen mehr gehört. Fortgesetzt wird der Prozess am 11. November, dann bereits mit den Plädoyers.