Das Urteil im Fall um die verschwundene Jasmin M. aus Eigeltingen-Heudorf ist rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe (BGH) veröffentlichte am 5. Dezember einen Beschluss, nach dem die Verurteilung des Ex-Partners Robert S. überwiegend bestätigt wird.
Das Landgericht Konstanz hatte den inzwischen 43-Jährigen im Januar wegen Körperverletzung mit Todesfolge, vorsätzlicher Körperverletzung, wegen Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs und von Persönlichkeitsrechten durch Bildaufnahmen und wegen mehrerer waffenrechtlicher Delikte für schuldig befunden und zu einer Freiheitsstrafe von acht Jahren und sechs Monaten verurteilt.
BGH sieht Tod von Jasmin M. als erwiesen an
Damit sieht es auch der Bundesgerichtshof als erwiesen an: Am Morgen des 19. Februar 2023 verletzte Robert S. seine Ex-Freundin Jasmin M. im Rahmen eines Beziehungsstreits, indem er sie würgte, drosselte oder ihr einen Schlag versetzte, schreibt das Gericht. „Dabei verursachte er durch das Abschneiden der Luftzufuhr bzw. einen durch den Schlag bedingten Sturz den Tod der Geschädigten. Die Leiche entsorgte er an einem unbekannten Ort.“
Bei späteren Durchsuchungsmaßnahmen seien in Räumen des Angeklagten zudem mehrere Waffen sowie Munition sichergestellt worden, für deren Besitz er nicht über eine waffenrechtliche Erlaubnis verfügte.
Ein Detail wird revidiert
Lediglich in einem Detail revidierte der BGH das Konstanzer Urteil. Hinsichtlich der sieben Videoaufnahmen, die Jasmin M. in ihrem Wohnzimmer beim Schlafen oder Fernsehen zeigten, hat er die Verurteilung aufgehoben „und den Angeklagten aus Rechtsgründen freigesprochen“, hieß es vom Gericht.
Und weiter: „Denn das unbefugte Herstellen dieser Bildaufnahmen, die die Geschädigte jeweils bei sogenannten neutralen Handlungen abbildeten, verletzte nicht deren höchstpersönlichen Lebensbereich und erfüllte damit nicht den Straftatbestand der Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs und von Persönlichkeitsrechten durch Bildaufnahmen.“ Am Strafmaß ändert dies jedoch nichts.
Bricht Robert S. jetzt sein Schweigen?
Damit scheitert die Revision der Verteidiger von Robert S. Für eine Stellungnahme waren beide nicht zu erreichen. Auch die Staatsanwaltschaft hatte unter Beteiligung der Mutter von Jasmin M. und deren Anwältin in der Hoffnung auf ein schärferes Urteil Revision beantragt, diese aber zwischenzeitlich mangels Erfolgsaussichten zurückgezogen.
Die Mutter der Verschwundenen zeigte sich erleichtert: „Wenigstens in dieser Hinsicht fällt mir ein Stein vom Herzen“, so Karen M. Bis zur Entscheidung des BGH war schließlich offen, ob der Prozess nicht noch einmal neu aufgerollt werden müsste. Zwei ihrer drei Ungewissheiten seien aber noch geblieben, sagt Karen M.: „Wo ist Jasmin? Und was ist wirklich geschehen?“
Beides Fragen, die der nun rechtskräftig verurteilte Robert S. beantworten könnte – wer rechtskräftig verurteilt ist, darf nicht noch einmal für dieselbe Sache verfolgt werden, auch wenn neue Beweise vorliegen. Ausnahme: Wer nach einem Freispruch gesteht, dürfte belangt werden. Das ist hier aber nicht der Fall.
Hoffnung auf den Verurteilten
Und so ruht die Hoffnung von Mutter Karen M. darauf, dass Robert S. sich nun doch noch äußert. Vor Gericht hatte er bis zum Schluss geschwiegen. „Ich werde noch mal versuchen, mit ihm zu sprechen“, sagt Karen M. Parallel soll auch weiter nach Jasmin M. gesucht werden. Ein privater Sucher sei regelmäßig unterwegs, sagt die Mutter. „Und ich halte meine Augen natürlich auch immer auf.“
Zwei Tauchaktionen waren zuletzt allerdings ausgefallen, weil wohl die Bedingungen zu widrig waren. Für weitere Suchaktionen sammelt Karen M. noch Spenden.