Wegen vorsätzlichen Eingriffs in den Schiffsverkehr in Tateinheit mit vorsätzlicher Körperverletzung ist ein 38-Jähriger am Dienstagnachmittag am Amtsgericht Konstanz zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten verurteilt worden. Diese wird zur Bewährung ausgesetzt. Zudem muss der Mann ein Schmerzensgeld in Höhe von 800 Euro an den Geschädigten bezahlen.
Der Vorfall hatte im vergangenen Sommer für Aufsehen gesorgt. Die Polizei berichtete damals, dass eine Gruppe junger Christen auf dem Bodensee mit einem Megafon die „frohe Kunde Jesu“ verbreitet hatte und daraufhin von dem Motorbootfahrer attackiert worden war. Ein junger Mann ging vor Friedrichshafen über Bord und zog sich leichte Prellungen am Bein zu. Der Angeklagte gab an, lediglich zu spät gebremst zu haben.
„Wir wollten den Menschen von Jesus erzählen“
Zeugen hingegen hatten den Zwischenfall schon am ersten Prozesstag als durchaus bedrohlich geschildert. Bei der Fortsetzung des Verfahrens sagte eine 22-Jährige, die zusammen mit ihren Freunden an Bord des Mietboots war, aus, sie hätten den Menschen am Ufer „von Jesus erzählt“, als das Motorboot auf sie zugerast sei und ihr Boot an der Seite getroffen habe. Der Aufprall sei „schon deftig gewesen“.
Die Staatsanwaltschaft warf dem Angeklagten einen gefährlichen Eingriff in den Schiffsverkehr vor, in Tateinheit mit Körperverletzung und Sachbeschädigung. Staatsanwältin Antje Böhler sah es nach der Beweisaufnahme als erwiesen an, dass der Angeklagte das Mietboot der Jugendgruppe im Sommer vergangenen Jahres absichtlich gerammt hat. Er habe dabei in Kauf genommen, „dass jemand ins Wasser fällt und verletzt wird“.
Sie forderte daher eine Freiheitsstrafe von eineinhalb Jahren, hielt eine Bewährungszeit von drei Jahren für gegeben. Außerdem sprach sie sich für ein Schmerzensgeld in Höhe von 1000 Euro aus. Verteidiger Gerd Pokrop plädierte hingegen auf Fahrlässigkeit. Auch einem erfahrenen Bootsführer könne ein Fehler passieren, argumentierte er, hielt eine Geldstrafe von unter 90 Tagessätzen für ausreichend.
Warum ist der Mann so in Rage geraten?
Richter Franz-Josef Klaiber konnte auch am zweiten Prozesstag nicht nachvollziehen, was den Angeklagten an diesem Sommertag im Juli 2024 so in Rage versetzt hat. Dass der 38-Jährige tatsächlich mit der Absicht gehandelt haben soll, jemanden zu verletzen, sah der Richter nicht. Diesen Verbrechenstatbestand habe die Beweisaufnahme nicht belegen können.
Für wahrscheinlicher hielt er, dass der Angeklagte „den jungen Leuten einen gehörigen Schrecken einjagen“ wollte. Der Angeklagte habe dabei allerdings vorsätzlich gehandelt. Denn, so der Richter: „Er musste zumindest mit der Möglichkeit rechnen, dass die Bootsinsassen durch sein Verhalten massiv gefährdet werden.“ Staatsanwaltschaft und Verteidigung haben das Urteil akzeptiert, werden eigenen Angaben zufolge keine Rechtsmittel einlegen.