Wegen Volksverhetzung ist ein Rentner aus Friedrichshafen am Amtsgericht Tettnang zu 1500 Euro Geldstrafe verurteilt worden. „Wenn mein Großvater noch leben würde, würdet ihr alle vergast werden“, soll der Mann am 11. September 2022 sinngemäß zum Türsteher einer Cafébar in Friedrichshafen gesagt haben – so die Anklage. Der Mitarbeiter der Security hatte dem Bekannten des Rentners den Zutritt verweigerte, weil dieser offensichtlich betrunken war.

Daraufhin reagierte der Rentner laut Anklage mit der volksverhetzenden Aussage, in einem ruhigen Tonfall. Der Türsteher und sein Kollege untersagten daraufhin der ganzen achtköpfigen Gruppe den Zutritt, die zuvor privat gefeiert hatte und in dem Lokal noch einen Absacker nehmen wollte.

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Der Betrunkene sei daraufhin laut und aggressiv gewesen, wie Zeugen vor Gericht übereinstimmend aussagten. Es sei zum Tumult gekommen, bei dem eine Frau mit dem Regenschirm auf einen der Türsteher losgegangen sei und ein Gast aus dem Lokal auf den Betrunkenen. Als der Betrunkene zu Boden ging, rief jemand aus der Gruppe die Polizei, wie aus Zeugenaussagen deutlich wurde. Der Betrunkene soll sich später entschuldigt haben, nicht aber der Rentner. Verletzt wurde bei dem Vorfall niemand.

Türsteher: „Hat mich hart getroffen“

Der Türsteher war schockiert über die volksverhetzende Aussage. „Was er gesagt hat, hat mich hart getroffen, denn mein Opa hat dafür gekämpft, dass es uns noch gibt“, sagte er im Zeugenstand. „Ich sehe eher südländisch aus, man sieht nicht, dass ich Deutschrusse bin.“

Angeklagter verstrickt sich in Falschaussagen

Der 69-jährige Rentner will von alledem nichts mitbekommen haben, vielmehr sagte er über den Mitarbeiter des Sicherheitsdienstes: „Der hat in seiner toxischen Männlichkeit sogar eine farbige Frau angegriffen.“ Eine Behauptung, die sich im Verlauf der Verhandlung als haltlos erwies. Vielmehr schien sich der Rentner während der Beweisaufnahme immer mehr in Falschaussagen zu verstricken.

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Richter konfrontiert ihn mit dem Polizeiprotokoll

Richter Christian Pfuhl wies den Angeklagten auf das Polizeiprotokoll hin: Demnach habe ein Alkoholtest um 1.49 Uhr einen Wert von 1,8 Promille ergeben habe und die Beamten hätten den 69-Jährigen vor Ort darauf hingewiesen, dass wegen seiner Äußerung ein Strafverfahren gegen ihn eingeleitet werde. Doch der Rentner blieb dabei: Er habe keinen Alkoholtest gemacht und erst durch den Strafbefehl erfahren, was er angeblich gesagt haben soll. Er erinnere sich genau, dass er an dem Abend lediglich zwei Gläser Wein getrunken und die ganze Zeit eher abseits des Geschehens gestanden habe.

Rentner weiß nicht, wie er die Strafe zahlen soll

„Sie sagen nicht die Wahrheit“, sagte Oberstaatsanwalt Alexander Boger in seinem Schlussplädoyer. „Vielleicht können Sie sich nicht erinnern, vielleicht ist es Ihnen peinlich.“ Auch Richter Christian Pfuhl kam in seinem Urteil zu dem Schluss, dass die volksverhetzende Aussage so gefallen sei. Der Rentner, der bislang ohne Einträge im Bundesstrafregister war, nahm das Urteil an. Er erklärte jedoch, er wisse nicht, wie er die Strafe bezahlen solle, weil er von Grundsicherung lebe: „Ich gehe lieber ins Gefängnis, als zu hungern.“ Der Oberstaatsanwalt ermunterte ihn, Ratenzahlung bei der Staatsanwaltschaft zu beantragen.