Bodenseefischereiverordnung? Nicht nur dieses Regelwerk war zwei Männern, die eigens zum Angeln aus Italien nach Fischbach gereist waren, bislang offenbar kein Begriff. Ihr Ausflug hat nun rechtliche Konsequenzen.
Zwei Männer, drei Boote, acht Angelrouten
Wie die Polizei berichtet, ließen die Männer, 31 und 32 Jahre alt, am Montagmorgen drei Boote zu Wasser, fuhren auf den See hinaus und legten insgesamt acht Angelruten aus. Ein Fischereiaufseher des Regierungspräsidiums Tübingen bemerkte die Angler und kontrollierte sie, weil pro Person höchstens zwei Angelruten zulässig gewesen wären, heißt es weiter. Der Fischereiaufseher verständigte die Wasserschutzpolizei Friedrichshafen, die daraufhin das Vorhaben der Angler und die Boote genauer unter die Lupe nahm.
Das Ergebnis der Kontrolle: Alle drei Boote wiesen keine Zulassung für den Bodensee auf, eines hätten die Männer mangels Patent auch gar nicht steuern dürfen. Auch gültige Angelerlaubnisscheine besaßen die Männer, die nun angezeigt werden, den Polizeiangaben zufolge nicht.
Männer wollten mit großen Karpfen posieren
Fische kamen übrigens nicht zu Schaden. Die Männer hatten den Polizeiangaben zufolge ursprünglich vor, große Karpfen zu angeln, damit vor der Kamera zu posieren und die Tiere anschließend wieder freizulassen. Was sich im ersten Moment vielleicht harmlos anhöre, sei allerdings Tierquälerei und ein Verstoß gegen das Tierschutzgesetz. Durch die Kontrolle wurden die Männer jedoch rechtzeitig gestoppt.