„Auch der vierte Versuch Albrecht von Brandenstein-Zeppelins, Einfluss auf die Zeppelin-Stiftung zu erlangen, ist gescheitert“, erklärte Oberbürgermeister Andreas Brand am Montag in der Sitzung des Finanz- und Verwaltungsausschusses. Das Amtsgericht Tettnang habe seinen Antrag auf Bestellung eines Notvorstands mit Beschluss vom 30. September zurückgewiesen, teilt die Stadt mit.
Jahrelanger Rechtsstreit um die Stiftung
Der Urenkel des Stiftungsgründers hat im Juni 2023 beim Amtsgericht Ulm beantragt, für die ‚alte‘ Zeppelin-Stiftung einen Notvorstand einzusetzen. Die wurde 1947 per Gesetz aufgelöst und die Verwaltung des Vermögens an die Stadt Friedrichshafen übertragen. Das halten die Nachfahren des Luftschiffpioniers für rechtswidrig.
Seit 2015 versuchen Albrecht von Brandenstein-Zeppelin und sein Sohn Frederic, die Stiftung mit ihrem Milliarden-Vermögen aus der Hand der Stadt zu lösen. Im Juni 2022 urteilte der Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Mannheim, dass die Stifterfamilie selbst kein Recht habe, für die Stiftung zu klagen.
Verwaltungsgerichtshof weist anderen Weg
Allerdings verwies der VGH in seinem schriftlichen Urteil darauf, dass die Kläger möglicherweise „die Voraussetzungen für die amtsgerichtliche Bestellung eines Notvorstands für die Zeppelin-Stiftung bei dem zuständigen Amtsgericht glaubhaft machen können“. Mit einem Notvorstand setzt ein Gericht Vorstandsmitglieder ein, damit ein Verein oder eine Stiftung (wieder) ordnungsgemäß besetzt ist.
Kläger will weiter gehen
Genau diesen Antrag stellte Albrecht von Brandenstein-Zeppelin beim Amtsgericht Ulm. Das erklärte sich als nicht zuständig und gab den Fall ans Amtsgericht Tettnang ab. Das wies den Antrag nun nach Angaben der Stadt mit der Begründung ab, dass die „Bestellung eines Notvorstands für eine nicht existente Stiftung nicht möglich“ sei.
„Die Begründung überzeugt nicht“, erklärt ein Sprecher des Klägers auf Anfrage. Das Amtsgericht habe den Sachverhalt, also die Umstände der Stiftungsauflösung 1947, rechtlich nicht gewürdigt. Aus diesem Grund werde Albrecht von Brandenstein-Zeppelin Beschwerde gegen den Beschluss beim Oberlandesgericht Stuttgart einlegen. Der Rechtsstreit geht also weiter.