Einen Tag nach der Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht Sigmaringen hat die 6. Kammer den Rechtsstreit entschieden. Es geht um die Klagen von Albrecht von Brandenstein-Zeppelin und Sohn Frederic, Akten bei der Stadt mit Bezug zur Zeppelin-Stiftung einzusehen.
Einigung in Teilfragen vor Gericht
Die Beteiligten einigten sich bereits am Dienstag vor Gericht darauf, dass die Stifter-Nachfahren in bereits bewilligte Akten bis Mitte April nächsten Jahres in Friedrichshafen Einsicht nehmen und davon auch kostenlos Kopien anfertigen können. Die Stadt hatte dem Kläger zuvor lediglich drei Wochen im August eingeräumt und wollte pro Kopie 1 Euro. Insoweit habe sich der Rechtsstreit erledigt.
Im Übrigen habe das Gericht die Klagen abgewiesen, teilt ein Gerichtssprecher mit. Brandenstein-Zeppelin wollte Einsicht in Akten erstreiten, die die Stadt unter Verschluss halte. Die Kläger hätten „keinen Anspruch auf weitergehende Informationen“. Zudem müssten die bereits zugänglich gemachten Akten nicht an die Rechtsanwälte von Brandenstein-Zeppelin versandt werden. Die Begründung der Urteile, die noch nicht rechtskräftig sind, liege noch nicht vor. Die Kammer hat die Berufung nicht zugelassen.

Albrecht von Brandenstein-Zeppelin will diese Entscheidung beim Verwaltungsgerichtshof in Mannheim allerdings überprüfen lassen, wie er auf Anfrage erklärt. Zum Einen sei es übliche Verwaltungspraxis, dass Akten übersandt werden, auch wenn es gesetzlich anders geregelt sei. Hier sei eine Grundsatzfrage zu klären. Zum Anderen werde er dagegen vorgehen, dass die Stadt ihr Archiv missbrauche, um Akten mit einer willkürlichen Archivordnung unter Verschluss zu halten. „Damit läuft das Informationsrecht des Bürgers an die Wand, auch kritische Akten sichten zu dürfen“, sagt er.
„Damit läuft das Informationsrecht des Bürgers an die Wand, auch kritische Akten sichten zu dürfen.“Albrecht von Brandenstein-Zeppelin
Die Stadt hingegen sieht sich mit beiden Urteilen in ihrer Rechtsposition bestätigt: „Wir konnten sehr deutlich machen, dass wir uns bei allen Akteneinsichtsanträgen an Recht und Gesetz gehalten haben, auch wenn die Kläger gerne anderes behaupten“, sagt Christoph Schönberger, der die Stadt in dem Verwaltungsverfahren vor Gericht vertreten hat.
OB: Klagen „völlig haltlos“
Für Oberbürgermeister Andreas Brand waren die Vorwürfe der beiden Kläger laut einer Pressemitteilung „völlig haltlos“. Er gehe davon aus, dass die Stadt auch die noch offenen Verfahren zur Zeppelin-Stiftung gewinnen werde. Derzeit sind noch ein Verfahren am Landgericht Ravensburg sowie am Verwaltungsgerichtshof Mannheim anhängig.