Seit Tagen rumort es im Medizin Campus Bodensee (MCB). In den vergangenen Jahren soll es mehrfach zur Gefährdung des Patientenwohls gekommen sein. Die Leitende Internistische Oberärztin der Intensivstation, die die Zustände kritisiert hat, tötete sich im Zuge der Geschehnisse Ende vorletzter Woche selbst.

Aufsichtsrat tagt

Am Mittwoch nun tagt der Aufsichtsrat des Krankenhauses in einer außerordentlichen Sitzung. Im Vorfeld hat sich der Betriebsrat im internen Kommunikationssystem der Klinik positioniert. Darin heißt es: „Mit [der Oberärztin] verliert der MCB eine von sehr vielen geschätzte Mitarbeiterin, für die das Wohl der Patienten oberste Priorität hatte.“

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Die Arbeitnehmervertreter seien erschüttert gewesen, als die Frau „vor einiger Zeit ihre Probleme und Erlebtes schilderte“. Man sei mit ihr im ständigen Austausch gewesen, auch wegen ihrer enormen psychischen Belastung. Die Maßnahme des Arbeitgebers, sie in die Zentrale Notaufnahme zu versetzen, habe die Ärztin abgelehnt. Der Betriebsrat habe dem ebenfalls nicht zugestimmt.

Fristlose Kündigung durch Arbeitgeber

Auch die fristlose Kündigung, die der Oberärztin zugestellt* wurde, wird im Schreiben der Arbeitnehmervertretung angesprochen: „Am 30.11.2023 erhielt der Betriebsrat dann einen Antrag auf fristlose Kündigung. Wir waren fassungslos, da wir immer noch auf eine bessere Lösung gehofft hatten.“ Am Folgetag wäre geplant gewesen, mit der Frau das weitere Vorgehen in Bezug auf die Kündigung persönlich zu besprechen. Dazu sei es nicht mehr gekommen, weil die Ärztin am 1. Dezember verstarb. Sie habe „dem Druck, der gegen sie aufgebaut wurde, nicht mehr standgehalten“.

Im Hinblick auf die von der Oberärztin kritisierten Vorkommnisse schreibt der Betriebsrat: „So wie wir, stellen sich nun viele die Frage, ob die Art der Aufarbeitung richtig war.“ Zudem gebe es auch „berechtigte Zweifel“, ob das Gutachten, das der MCB zur Sache in Auftrag gegeben hat, „von einer unabhängigen, unbefangenen Person erstellt worden ist.“ Sie appellieren: „Wir forderten gegenüber dem Arbeitgeber eine schnelle Aufarbeitung dieser Vorwürfe. Leider fand diese Aufarbeitung nicht so statt, wie wir es uns gewünscht hätten.“

*Hier stand in der ersten Fassung des Textes: „die fristlose Kündigung, die gegenüber der Oberärztin ausgesprochen wurde“ – das haben wir geändert. Die Klinikleitung legt Wert auf die Feststellung, dass die Kündigung nicht ausgesprochen, sondern zugestellt wurde.“