Seit fast 40 Jahren ist der Rettungshubschrauber am Klinikum Friedrichshafen stationiert. Zwischen Sonnenaufgang und Sonnenuntergang hebt die Crew bei Notfällen oder für Intensivtransporte mit „Christoph 45“ ab. 1154 Einsätze ist der Helikopter im vergangenen Jahr geflogen, 519 waren es im ersten Halbjahr 2020. Doch jetzt soll die Luftrettung im Südwesten neu organisiert werden. Wird Friedrichshafen damit seinen Rettungshubschrauber-Standort verlieren?

Worum geht es bei der Neustrukturierung der Luftrettung?

Die Landesregierung hat kürzlich ein Gutachten zur Luftrettung in Baden-Württemberg vorgelegt. Experten vom Institut für Notfallmedizin und Medizinmanagement München schlagen darin eine Neustrukturierung vor. Zu den Anforderungen heißt es: Potenzielle Notfallorte müssen innerhalb von 20 Minuten – nachts innerhalb von 30 Minuten – erreicht werden, die Grundversorgung muss tagsüber auch ohne die Hilfe benachbarter Länder sichergestellt werden.

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Daraus leiten die Experten ab: „Tagsüber werden zehn anstelle von bislang acht Hubschraubern eingesetzt.“ Statt einem soll es in Baden-Württemberg künftig zwei Hubschrauber geben, die auch nachts unterwegs sind. Außerdem sollen drei Rettungshelikopter zur Schließung von Versorgungslücken einige Flugminuten verlegt werden.

Was bedeutet das für „Christoph 45“ in Friedrichshafen?

Die Empfehlung der Gutachter: „Christoph 45“ soll von Friedrichshafen nach Norden – in den Landkreis Ravensburg – verlegt werden. Damit könnten mehrere Nachteile des bestehenden Standorts kompensiert werden. Im bisherigen Einsatzradius des Helikopters liege der Bodensee selbst – mit einem geringen Notfallaufkommen.

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Mit der Verlegung des Helikopter-Standorts in Richtung Norden könnten Notfallorte im Kreis Sigmaringen, die bislang nicht innerhalb von 20 Minuten zu erreichen seien, abgedeckt werden. Damit soll der Aktionsradius optimiert werden. Gleichzeitig seien die Auswirkungen auf den Bodenseekreis sowie die Landkreise Konstanz und Ravensburg gering. Außerdem könnte durch eine Verlegung die Nebelproblematik des bestehenden Standorts entschärft werden.

Rettungshubschrauber bei einem Einsatz auf der B 31.
Rettungshubschrauber bei einem Einsatz auf der B 31. | Bild: feuerwehr kressbronn

Welchen Standort haben die Gutachter im Auge?

Laut Gutachten wurden verschiedene Standorte geprüft. „Dabei wurde im Modell auch berücksichtigt, dass die Einsatzschwerpunkte der Region am Bodensee sowie im Bereich Ravensburg/Weingarten liegen“, heißt es weiter. Daher sei man bei der Analyse von einem Standort westlich von Ravensburg, im Bereich von Bavendorf ausgegangen. Alternative Standorte könnten auch auf einer Achse in Richtung Markdorf oder in Richtung Deggenhausertal liegen. Mit einer Verlegung sei von einem Anstieg von 1228 auf 1389 Luftrettungseinsätzen auszugehen.

Bild 2: Muss „Christoph 45“ umziehen? Gutachter sprechen sich für eine Verlegung des Rettungshubschraubers in den Kreis Ravensburg aus
Bild: Schönlein, Ute

Was sagt die DRF-Luftrettung zu den Plänen?

Bei der DRF-Luftrettung freut man sich, „dass die Ergebnisse des Gutachtens zur Luftrettung in Baden-Württemberg nun vorliegen“. Nun wolle man sich mit den Inhalten detailliert auseinandersetzen, erklärt eine Sprecherin auf SÜDKURIER-Anfrage. „Wir sind uns sicher, dass das baden-württembergische Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Migration alle daraus resultierenden Entscheidungen stets zum Wohle der Menschen in Baden-Württemberg treffen wird. Unser Ziel ist es, zu jeder Zeit die notfallmedizinische Versorgung der Bevölkerung weiter zu verbessern.“

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