Leere Tische, unbeschäftigte Kellner, weiterhin Miet- und Personalkosten: In der Corona-Krise herrscht in der Gastronomie Ausnahmezustand. Denn seit November müssen sämtliche Lokale geschlossen bleiben. Damit Wirte und ihre Angestellten dennoch arbeiten und ein paar Einnahmen generieren können, werden sie kreativ – und bieten Alternativen an, wie etwa einen Abholservice.
Auch Ralf Felder, Koch und Inhaber des Restaurants Felders in Friedrichshafen, hat sich auf die Suche nach Lösungen im zweiten Lockdown gemacht. Seit Dezember bietet er freitags und samstags Gerichte zum Abholen an. Was sich einfach anhört, stellt Felder aber vor ein großes Problem. Denn sein Restaurant liegt in der Häfler Innenstadt.
Abholservice in der Innenstadt für Kunden „großer Aufwand“
„Wir haben keine Parkplätze vor dem Haus. Für unsere Kunden ist es also schwierig, die Gerichte abzuholen“, bringt es Felder auf den Punkt. „Erst müssten sie einen Parkplatz in der Innenstadt finden und dann zu uns laufen. Das ist ein großer Aufwand.“

Also überlegte der Gastronom hin und her. Schließlich kam er auf eine Idee: „Ich dachte mir, dass ich einen kleinen Drive-in am Ende der Karlstraße einrichten und den Kunden das Essen direkt ans Auto bringen kann.“ Denn zwischen 18 und 20 Uhr sei die Fußgängerzone ohnehin für den Lieferverkehr frei, weiß Ralf Felder.
Stadtverwaltung verbietet Drive-in am Buchhornplatz
Doch die Stadtverwaltung macht dem Gastwirt nun einen Strich durch die Rechnung. „Wir genehmigen keinen Drive-in in der Fußgängerzone„, sagt Stadtsprecherin Andrea Kreuzer. Denn Autos dürfen die Fußgängerzone zwar zwischen 18 und 20 Uhr zum Beladen und Entladen nutzen. Aber diese Regel beziehe sich ausschließlich „auf den Transport von Gütern, den sogenannten Lieferverkehr“. Der bloße Kauf von Verpflegung oder Getränken gehöre nicht dazu.

Für Ralf Felder ist diese Nachricht ein heftiger Schlag, denn er hat seit Monaten mit den Corona-Maßnahmen zu kämpfen. „Es sind vom Busbahnhof am Hafen etwa 100 Meter, die die Autos in die Innenstadt fahren würden. Die Stadt könnte in Zeiten wie diesen wirklich eine Ausnahme machen“, findet Felder.
Seitens der Stadtverwaltung heißt es dazu: „Hinsichtlich des Einzelfalls mag es auf den ersten Blick engstirnig klingen, allerdings haben wir in der Fußgängerzone zahlreiche Gastronomiebetriebe – würden wir es im Fall von Felder zulassen, dann müssten wir dies für alle andere Fälle auch tun.“ Das würde dem Sinn und Zweck der Fußgängerzone widersprechen, heißt es weiter.
Vorschlag der Stadt: Kunden sollen Parkhaus Altstadt nutzen
Andrea Kreuzer rät Kunden, die die Abholangebote der Gastronomie in der Innenstadt nutzen möchten, im Parkhaus Altstadt zu parken. Dort gebe es günstige Tarife für Kurzparker. Außerdem habe die Stadt dem Gastwirt Felder einen alternativen Standort am Romanshorner Platz, neben dem Edeka, angeboten. „Er liegt in direkter Nähe zum Busbahnhof. Dort stehen immer wieder Info- oder auch Verkaufsstände“, sagt Kreuzer.

Doch damit ist Felder nicht einverstanden. Denn für diese Sondernutzung müsste er eine Gebühr zahlen. „Ich zahle schon meine Pacht für das Restaurant an die Stadt. Da brauche ich nicht noch mehr Gebühren.“ Also bleibt der Gastwirt bei seiner Idee: Er organisiert weiterhin einen Drive-in – allerdings nicht in der Fußgängerzone, sondern an der Bushaltestelle nahe des Zeppelin Museums.
„Wir werden den Drive-in dort weiterhin einrichten, egal was die Stadt sagt“
Diese Idee stößt bei der Stadtverwaltung erneut auf Widerspruch. „Die Flächen der Bushaltestellen können nicht für den Verkauf zur Verfügung gestellt werden. Das sind die Haltepunkte für die Busse“, begründet Andrea Kreuzer. Felder jedoch habe den Standort bereits an zwei Abenden genutzt, erzählt er. „Es hat gut funktioniert. Wir werden den Drive-in dort weiterhin einrichten – egal, was die Stadt sagt.“