Bekanntlich haben alle Regionen in Deutschland aufgrund bundes- und landesgesetzlicher Vorgaben zwei Prozent ihrer Flächen für den Ausbau erneuerbarer Energien bereitzustellen. Dem ist für den südbadischen Raum der Regionalverband Bodensee-Oberschwaben nachgekommen: Der Verband hat in einem detaillierten Planwerk jene Flächen ermittelt, auf denen gemäß bestimmter Kriterien Windkraft- oder Solaranlagen errichtet werden können.

Auf dem bewaldeten Höhenzug im Hintergrund östlich der Teilgemeinde Betenbrunn sollen nach aktueller Planung mindestens drei ...
Auf dem bewaldeten Höhenzug im Hintergrund östlich der Teilgemeinde Betenbrunn sollen nach aktueller Planung mindestens drei Windernergieanlagen gebaut werden. | Bild: Hartmut Ferenschild

Kornberg statt Betenbrunn und Oberrickertsreute?

Die Planungen für das Heiligenberger Gemeindegebiet sahen dabei Windvorranggebiete bei den Ortsteilen Betenbrunn und Oberrickertsreute sowie PV-Anlagen bei Oberhaslach vor. Zum Planungsprozess gehört auch ein mehrstufiges Beteiligungsverfahren, das den betroffenen Kommunen und Privatpersonen Gelegenheit zur Stellungnahme bietet.

Im April 2024 hat die Gemeinde Heiligenberg als Alternative zu Betenbrunn, dessen Betroffenheit auch in der Öffentlichkeit stark debattiert wurde, den Windkraftstandort Kornberg zwischen Wintersulgen und Echbeck vorgeschlagen. Inzwischen hat sich die Planungsbehörde mit Tausenden von Einsprüchen aus dem gesamten Plangebiet auseinandergesetzt. Im Ergebnis finden die Vorstellungen der Gemeinde keine Berücksichtigung.

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Bürgermeister Lehmann klärt auf

Nun steht eine zweite Beteiligungsrunde an, und der Gemeinderat musste bei seiner vergangenen Sitzung zu entscheiden, ob er eine erneute Stellungnahme abgeben wolle. Nach längerer Aussprache entschloss er sich einstimmig zu dem Antrag, das Betenbrunner Gebiet zwar beizubehalten, aber flächenmäßig zu halbieren, den Abstand zur Wohnbebauung auf mindestens 1000 Meter zu vergrößern und die Nabenhöhe der Anlagen – wie etwa auch in Hilpensberg – auf 140 Meter zu begrenzen.

Die Chancen, dass diese Einwendungen im kommenden Planungsschritt noch berücksichtigt werden, schätzte man im Rat aber als eher gering ein. Immerhin verwies Bürgermeister Denis Lehmann darauf, dass auch bei endgültiger Bestandskraft des Regionalplans über die Lage in Betenbrunn noch nicht entschieden sei, denn ob dort schließlich Windkraftanlagen errichtet würden, liege in der Macht der dortigen Grundeigentümer. Die Gemeinde selber habe dort gar keine Befugnis zu einem Baubeschluss.