Das Landgericht Konstanz hat die Sitzungstermine für den Prozess zum Tötungsdelikt im Markdorfer Schnäppchenmarkt Megamix festgelegt. Fünf Verhandlungstage sind angesetzt: Beginn der Hauptverhandlung ist am 6. Juli um 9 Uhr im Schwurgerichtssaal-Anbau in der Unteren Laube. Die Verhandlung wird am 12. Juli, 18. Juli und 3. August fortgesetzt. Die Urteilsverkündung ist für den 16. August vorgesehen. Alle Termine finden ebenfalls um 9 Uhr am selben Ort statt. Die Verhandlung ist öffentlich.

Dem 48-jährigen Angeklagten albanischer Nationalität aus Pfullendorf wird Mord, Verstoß gegen das Waffengesetz und Körperverletzung in mehreren Fällen vorgeworfen. Der Mann hatte an einem Samstag Ende Januar um die Mittagszeit kurz vor Ladenschluss seine damals 44-jährige getrennt von ihm lebende Ehefrau an ihrem Arbeitsplatz, dem Postschalter im Megamix, mit vorgehaltener Waffe gestellt und nach einem kurzen Disput erschossen. Zum Zeitpunkt der Tat war der Laden belebt, es gab eine Reihe von unbeteiligten Augenzeugen, die danach von der Krisenintervention betreut werden mussten. Deshalb auch der Tatvorwurf der mehrfachen Körperverletzung.
Niedere Beweggründe und Heimtücke
Die Staatsanwaltschaft sieht in ihrer Anklageerhebung zwei Mordmerkmale gegeben: Niedere Beweggründe und Heimtücke. Der Täter habe seine Ehefrau „aus niedrigen Beweggründen heimtückisch mit mehreren Schüssen aus einer Pistole getötet“, heißt es. Bis zu einem Urteil gilt jedoch die Unschuldsvermutung. Zu dem Prozess sind insgesamt 24 Zeugen geladen, außerdem zwei Sachverständige. Ein Dolmetscher ist nicht vorgesehen, der Mann lebte bereits seit vielen Jahren in Deutschland.

Der Prozess selbst wird unter strengsten Sicherheitsvorkehrungen stattfinden. Es gibt seitens des Gerichtes eine mehrseitige Sitzungspolizeiliche Verfügung. Die besagt unter anderem, dass alle Personen, die den Sitzungssaal betreten, auf Waffen untersucht werden. Die Durchsuchungen erfolgen entweder beim Betreten des Sitzungssaals oder bereits am Haupteingang des Gerichtsgebäudes.