Die Staatsanwaltschaft Konstanz arbeitet weiter an ihren Ermittlungen im Fall der Markdorfer Frauenärztin, die Patientinnen mit einem Impfstoff gegen Corona geimpft haben soll, der nicht oder nicht alleine das vereinbarte Vakzin enthielt, sondern auch oder eventuell nur eine homöopathische oder andere Substanz. Die Ermittlungen seien sehr umfangreich, so Oberstaatsanwalt Johannes-Georg Roth auf Anfrage. Mit einem zeitnahen Abschluss sei daher nicht zu rechnen.

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Der Verdacht steht im Raum, dass die Ärztin einer größeren Zahl von Patientinnen den gefälschten „Impfstoff“ verabreicht haben soll: Das Gesundheitsamt des Landratsamtes hatte Anfang Dezember rund 430 Patientinnen der Ärztin angeschrieben und ihnen empfohlen, mit einer Blutentnahme zur Bestimmung der Sars-CoV-2-Antikörper ihren Immunitätsstatus überprüfen zu lassen.

Staatsanwaltschaft ließ die Praxis durchsuchen

Den Stein ins Rollen gebracht hatte eine Patientin, die mit Angst vor Nebenwirkungen in die Praxis gekommen war, sich aber dennoch impfen lassen wollte. Nachdem die Ärztin ihr sinngemäß zu verstehen gegeben haben soll, sie müsse sich keine Sorgen machen, da sie „etwas Homöopathisches“ beigemischt habe, hatte die Patientin Anzeige erstattet. Die Staatsanwaltschaft hatte daraufhin eine Hausdurchsuchung in der Praxis veranlasst.

Umfangreiche Aussagen betroffener Patientinnen

Deren Ergebnisse und die umfangreichen Rückläufe von Fragebögen und Aussagen von Patientinnen würden derzeit noch ausgewertet, so Roth. Es handle sich wegen der ungewöhnlich großen Zeugenzahl um einen „atypischen“ Fall. Auch die aktuell noch andauernden Analysen von Blutproben seien ursächlich für den langwierigen Ermittlungsverlauf. Bis zum Abschluss der Ermittlungen gelte für die Ärztin aber nach wie vor die Unschuldsvermutung. Deswegen darf sie bis auf weiteres auch weiter praktizieren.

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„Die Strafverfolgung ist jetzt aber auch nicht unsere dringendste Problematik, sie muss sorgfältig angegangen werden“, so Roth gegenüber dem SÜDKURIER: „In erster Linie geht es zunächst immer noch um die Gefahrenabwehr für die Patienten.“ Die Staatsanwaltschaft ermittelt zum Straftatbestand der gefährlichen Körperverletzung.