Meersburg – Eine Neuaufteilung der drei Grundstücke Droste-Hülshoff-Weg 19 bis 21 hat der Ausschuss für Umwelt und Technik einstimmig abgelehnt. "An diesem Vorhaben wird sich weisen, wie wir mit unserer Substanz und unserer Stadtsilhouette umgehen", hatte Peter Schmidt (CDU) vor der Abstimmung gesagt. Rund 20 Besucher verfolgten diesen Tagesordnungspunkt.
Für die Neuaufteilung der Grundstücke und deren Bebauung mit drei Wohngebäuden, die eine Miteigentümerin per Bauvoranfrage abgeklopft hatte, wäre eine Änderung des Bebauungsplans von 1998 erforderlich gewesen. Der sieht auf der betroffenen Fläche zwei Baufenster vor, die je auf maximal 200 Quadratmetern bebaut werden dürfen. Pro Haus sind drei Wohnungen zulässig, insgesamt also sechs.
"Um Himmels willen nicht Tür und Tor öffnen"
Derzeit stehen zwei Gebäude, die mit einem Sockelgeschoss verbunden sind, auf dem Areal. Laut Denkmalbehörde ist die vorhandene Bebauung nicht schützenswert. Bauamtschef Martin Doerries hob aber hervor, dass das westliche Gebäude sich ganz in der Nähe des Einzeldenkmals Ödenstein sowie landschaftsprägender Weinberge befinde. Die Verwaltung sehe das Vorhaben differenziert: Einerseits könnte man aus der östlich anschließenden Bebauung ein weiteres Baufenster ableiten, andererseits öffne sich die Abfolge der Bebauung im Westen zur offenen Kulturlandschaft. Peter Schmidt appellierte, man solle einer dichten Bebauung "um Himmels willen nicht Tür und Tor öffnen in so einer Lage" und sich an den Bebauungsplan halten. Georg Dreher (CDU) sah das ebenso und betonte: "Wir haben hier zum Glück einen gültigen Bebauungsplan."
Boris Mattes (SPD) meinte: "Es gibt keinen logischen Grund, den Bebauungsplan auszuhebeln." Dagegen spreche ein "Dammbruchargument: Wenn wir das zulassen, geben wir eine der schönsten Ansichten von Meersburg unwiederbringlich auf." Die Grundstücke würden sowieso ausgemostet. "Das müssen wir nicht auch noch befeuern." Monika Biemann (Umweltgruppe) sagte: "Mir drängt sich der Gedanke an den Gehauweg auf." Ergo ihr Fazit zum vorliegenden Begehren: "Auf keinen Fall."