Die Überlinger Ortsgruppe der Lebensrettungsgesellschaft DLRG hat keinen eigenen Liegeplatz. Das soll sich ändern. Die Ortsgruppe möchte das Thema auf die Tagesordnung der kommenden Ratssitzung setzen. Das unterstützen die Fraktionen des Gemeinderats. Spätestens in der Januarsitzung soll das Thema auf die Tagesordnung, heißt es in einer Stellungnahme aller Fraktionen.

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Gefordert wird, dass der DLRG-Ortsgruppe Überlingen ab 2020 für ein zur Wasserrettung und Ausbildungszwecke bestimmtes Boot ein Wasserliegeplatz kostenfrei zugeteilt wird. Zweitens soll die Verwaltung beauftragt werden, in Abstimmung mit der DLRG möglicherweise geeignete Plätze dem Gemeinderat zur endgültigen Beschlussfassung vorzustellen. Und drittens solle zur Planungssicherheit für die DLRG die endgültige Entscheidung im Gemeinderat hierüber spätestens in der Januarsitzung 2020 erfolgen.

Das Gespräch gesucht

Die Fraktionen im Gemeinderat haben bereits mit der DLRG Gespräche aufgenommen. Der Antrag ist das Ergebnis dieser Gespräche. Alle Ratsfraktionen unterstützen den Antrag. Dieser wurde – inklusive Konkretisierungen – an Oberbürgermeister Jan Zeitler übersandt.

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Darin steht, dass das Thema Liegeplatz für das DLRG Boot schon seit längerem in der öffentlichen Diskussion sei und aufgrund dessen das Gespräch mit der DLRG gesucht wurde. Dabei habe der DLRG den Fraktionen „nachvollziehbar dargelegt, dass ein geeigneter Wasserliegeplatz für ein DLRG Boot zu ordnungsgemäße Erfüllung der Aufgaben zur Wasserrettung im Bereich Überlingen unabdingbar“ sei.

Kein Liegeplatz zwischen Sipplingen und Meersburg

Die Stadt Überlingen verfüge über drei Strandbäder und der Bodensee vor Überlingen sei Anziehungspunkt für andere wassersportliche Aktivitäten, heißt es in der Stellungnahme der Fraktionen. „Aus unserer Sicht ist es nicht hinnehmbar, dass es zwischen Sipplingen und Meersburg keinen Liegeplatz für ein DLRG-Boot gibt, um von dort aus die erforderlichen Maßnahmen zur Wasserrettung in die Wege zu leiten.“ Ein geeigneter Wasserliegeplatz für die Durchführung zwingend notwendiger Ausbildung der ehrenamtlichen Helfer der DLRG sei deshalb zwingend erforderlich.