Man könnte ja denken, dass beim Segeln auf dem Bodensee genügend Abstand eingehalten werden kann, um eine Übertragung des Corona-Virus zu vermeiden. Die Corona-Verordnung des Landes schreibt allerdings vor, dass der Betrieb aller öffentlichen und privaten Sportanlagen und Sportstätten bis zum 19. April untersagt ist.

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Hierunter fallen auch alle Häfen für die Freizeitschifffahrt, erläutert die Stadtverwaltung. Somit seien auch alle Häfen für Freizeitschifffahrt von der Schließung betroffen. Alle zugehörigen Dienstleistungen wie Kranbetrieb seien untersagt.

In einer Pressemitteilung der Stadtverwaltung heißt es wörtlich: „Mit der Corona-Verordnung ordnete die Landesregierung die Schließung aller öffentlichen und privaten Sportanlagen und Sportstätten an, die auch alle Häfen für Freizeitschifffahrt betrifft. Daher ist auch der städtische Sportboothafen Ost gesperrt. Mit der zweiten Änderung der Verordnung (Fassung vom 22. März 2020) wurden zudem alle zugehörigen Dienstleistungen (zum Beispiel der Kranbetrieb) untersagt.“